Deniz9090
Hallo, ich hätte eine Frage. Ich habe vor schwanger zu werden und möchte meine Steuerklasse jetzt schon ändern (von 5 auf 3) damit ich im betrieblichen Beschäftigungsverbot mehr Mutterschutzgeld beziehe. Kann ich ich dann während meiner SS also im ersten oder zweiten Monat meiner Schwangerschaft die Steuerklasse wieder auf 5 ändern? Und wenn ja wär es ein Nachteil für das Elterngeld oder richtet sich das Elterngeld auf das Gehalt vor der Schwangerschaft ? Vielen Dank im Voraus
Hallo, können Sie alles so tun. Bringt weniger EG. NB
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld richtet sich nach den 12 Monaten vor Geburt bzw Schwangerschaft. Gehst du jetzt auf 3 rechnet sich dein Lohn danach, bist du auf 5 danach.
mellomania
sehr berechnend finde ich. der AG MUSS dich umsetzen und dir Tätigkeiten zuweisen, die auch andere sein können, was deine Qualifikation betrifft. von daher kannst du nicht unbedingt von einem BV ausgehen. das EG richtet sich nach den 12 Monaten verdienst vor der Geburt. von daher bringt dir der ständige wechseld der steuerklasse nix
misses-cat
Es gibt , gerade momentan, Berufe wo klar ist das man ein BV bekommt. Ich arbeite in der Pflege in einem Krankenhaus, bin als Pflegekraft direkt im Krankenhaus angestellt und nein ich könnte nicht in der Küche arbeiten, unser Krankenhaus hat wie viele Küchen und Reinigungs Mitarbeiter und viele andere Bereiche sind ausgeliedert in anderen Firmen Und ja ich hätte gerne weiter gearbeitet
mellomania
weil es bei ihr auf der Herzintensiv, wo sie arbeitet immer so ist. war aber nicht so. sie konnte weiterarbeiten. hat andere Aufgaben bekommen also nicht mehr direkt am patinten . daher schrieb ich das. sie meinte, es hätte da überarbeitungen der verfahrensweisen intern gegeben..trotz allem ist für das elterngeld der verdienst 12 monate vor GEBURT entscheidend, nicht wie saarland schrieb, vor schwangerschaft...
Mitglied inaktiv
UPS.. Wo kommt denn das Schwangerschaft her. Man sollte nix nebenher machen und gleichzeitig schreiben Wollte schreiben VOR GEBURT bzw MUTTERSCHUTZ
mellomania
das wochenende steht vor der tür :-)
Mitglied inaktiv
Alles gut. Du hast Recht auf meinen Fehler hinzuweisen. Lesen nachher welche und glauben das dann noch :-)
mellomania
.
Mitglied inaktiv
Danke dir/euch auch
Tini_79
Im BV gibt es doch keinen Mutterschutzlohn? Das ist quasi Gehalt und es zählt fürs EG - du solltest also nicht auf 5 gehen.
MamavonMia123
Ich verstehe einige der Antworten nicht.... (oder die Frage..) Das mit den Berufsverbot lassen wir mal raus. Es ist ja völlig egal, ob sie BV hat oder arbeiten muss. Sie will schwanger werden.. Dafür möchte sie jetzt schon in Steuerklasse 3 wechseln (heißt : höheres Netto). Sagen wir im 4. Versuche klappt es. Dann hat sie 12 Monate vor der Geburt doch ein deutlich höhere Nettogehalt bezogen und bekommt daher auch mehr Elterngeld. (soviel ich weiß reichen hier schon 7 Monate, damit das EG nach entsprechender Steuerklasse berechnet wird.) Nun ist doch die Frage, wann darf sie wieder in Steuerklasse 5 wechseln, ohne dass die Höhe des EG darunter leidet.. Sorry, wenn ich es falsch verstanden habe.
MamavonMia123
Upps.. gerade gelesen sie will in den ersten Monaten der *Schwangerschaft* wieder auf 5 gehen. Das ist natürlich Quark!!! Bis zur Geburt musst du in 3 bleiben, sonst kannst du dir den Steuerklasse Wechsel sparen.
Mitglied inaktiv
Mamavon... Klar kann sie in die 3 wechseln. Ihr plan ist aber, sobald sie schwanger ist, wieder zurück zu wechseln in 5. Elterngeld wird auf Basis der Monate vor Geburt gezahlt, also welche Steuerklasse man dann hat. Wäre ja dann 5 = weniger Geld Da sind die Antworten schon richtig.
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