Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Von wem bekomme ich weiter Unterstützung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Von wem bekomme ich weiter Unterstützung

GreenEyes83

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Alleinerziehende (36) mein Sohn kam am 10.12.2018 zur Welt. Hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt und bekommen.Habe einen festen Arbeitsplatz(12Jahre) und dort eben die Elternzeit bekommen. Elterngeld wird mir für 14 Monate gezahlt. Wer ist danach für mich zuständig? Hatte beim Arbeitsamt nachgefragt, und die meinten ich muss mich halt Kündigen lassen und dann bei denen melden als Arbeitslos, und mich Verfügbar stellen für einen Job. Muss meinen Sohn dann in die Kita stecken. Was ich eigentlich nicht schon will. Dann sagten sie sonst muss ich mich beim Sozialamt melden, da nachgefragt und die meinten die sind auch nicht für mich zuständig. Mich hatte in der Schwangerschaft, jemand von der Diakonie beraten und meinte ich soll das Elterngeld auf 14 Monate auszahlen lassen und danach bekomme ich vom Arbeitsamt Unterstützung. Jetzt bin ich ganz verunsichert Hab mal gehört das ich als Alleinerziehende nicht verpflichtet bin zu arbeiten bis mein Kind 3 Jahre alt ist. 1. Also wer ist für mich verantwortlich, das ich mich rechtzeitig melde. 2. Kann ich Elternzeit auf 3 Jahre verlängern? 3. Muss ich echt kündigen, damit mir jemand hilft? 4. Muss ich arbeiten, bevor mein Sohn 3 Jahre alt ist.? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Primär der KV. Sekundär das Jobcenter. 2. Das hängt vom Bundesland ab. Sie haben einen Anspruch auf Kindesbetreuung ab dem 1. geburtstag u deshalb fordern einige Bu-Länder eine Tätigkeit ab diesem Zeitpunkt. 3. Würde ich nicht. Bringt Ihnen nichts, Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung. 4. s.o. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Der Vater des Kindes ist auch für Dich zuständig, nennt sich Betreuungsunterhalt. Seitdem Kinder einen Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr haben kann verlangt werden, dass Du mindestens in Teilzeit arbeitest. Da kommt der Steuerzahler nicht für auf. Viele möchten länger Zuhause bleiben, das muss man sich jedoch leisten können. Also Betreuungsunterhalt fordern, oder Betreuung suchen und zumindest halbtags arbeiten. ALG1 bekommt nur wer arbeiten kann (Kinderbetreuung nachweisbar) ALG2 wer arbeiten will (sich um Betreuung kümmert, damit er es kann. Die helfen aber auch dabei)


Felica

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In erster Linie ist der Vater zuständig. Erst danach kommt der Staat. Was man dir aber bisher gesagt hat ist falsch. Den weder ist das Amt automatisch für dich zuständig, noch musst du kündigen. Was du musst, du musst dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Std die Woche zur Verfügung stehen. Dann steht dir anteilig Alg1 zu. Danit du dir für die EZ wo eine TZ-Stelle suchen kannst. Oder noch besser dein AG hat eine TZ-Stelle für dich damit dürftest du mehr Geld haben. Sollte das dann noch nicht zum Leben reichen, kannst du schauen wie es mit hartz4 aussieht, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld. In einigen Gegenden, dort wo kinderbetreuung ein Problem ist, gesteht das Amt auch zu das man 3 Jahre daheim bleibt und eben hartz4 bezieht. Die meisten aber setzen inzwischen voraus das man wenigstens auf 450 € Basis oder TZ innerhalb der EZ arbeitet. Ist halt auch vom Berater abhängig.


cube

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Ich glaube, das wurde nicht falsch erklärt, sondern einfach davon ausgegangen, das man selbst kein Interesse daran hat, auf Geld vom Amt angewiesen zu sein und daher weder selbst einen unbefristeten Job kündigt noch willentlich auf Betreuung verzichtet und sich so „nicht vermittelbar“ macht. Wenn du SELBST kündigst, hast du bzgl ALG erst mal eine Sperre von 3 Monaten. Kündigt der AG dir, könntest du sofort ALG beziehen. Du bekommst ALG - vorausgesetzt, du stehst dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung, hast also eine Betreuung für dein Kind. Das kann eine TaMu sein, der KiGa oder auch die Großeltern. Müssen musst du gar nichts - aber Unterstützung vom Staat (also der arbeitenden Allgemeinheit) setzt eben ein paar Dinge deinerseits voraus. Ob du zB erst arbeiten willst wenn dein Kind 3 ist, kannst du natürlich selbst entscheiden - kannst aber nicht erwarten, dass dies automatisch von anderen finanziert wird. Du kannst die EZ ohne Zustimmung des AG auf 3 Jahre verlängern, wenn du vorher 2 volle Jahre eingereicht hast. Bezahlen ab dem 15. Monat muss das entweder der Kindsvater (Betreuungsunterhalt für dich neben dem Unterhalt fürs Kind) oder das Sozialamt. Ob die das wirklich bezahlen ... du hast einen Job mit unbefristetem Vertrag und Anspruch auf Betreuung ab dem 1. LJ. Ich kann verstehen, dass du gerne länger zu Hause bleiben willst - aber das muss man sich eben auch leisten können und der Staat bezahlt nicht automatisch wenn du eigentlich arbeiten gehen könntest.


Mitglied inaktiv

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Der AG darf doch gar nicht kündigen während der Elternzeit. Und dann wird das Amt verlangen, dass man dagegen vorgeht.


misses-cat

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In Gegenden wo es genug Krippen und Tagesmütter gibt wird dir das Amt sicher nix finanzieren. Bliebe der Vater des Kindes der dir, soweit er zahlen kann, für dich Unterhalt zahlen muss bis das Kind 3 ist, kann er das nicht und es gibt genug Betreuungsplätze wirst du wohl arbeiten müssen, wenigstens Teilzeit


Mitglied inaktiv

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reicht aber nur in seltenen fällen. Wenn beim kv ansatzweise geld übrig ist, würde ich es u.u. mit einem anwalt versuchen, dass er unterstützt. auch bei teilzeit.


Ninja2015

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Hallo, Frau Bader antwortet ja erst noch, allerdings aus aktuellem Anlass bei mir! kenne ich das so, dass ich nicht arbeiten gehen muss bis Kind 3 Jahre ist. Und selbst dann nur Teilzeit. Weiß nicht ob alle Anwälte da gleicher Ansicht sind... Suche dir nochmal einen Berater. Caritas. Jugendamt. Verband alleinerziehender Mütter und Väter... Du kannst Wohngeld beantragen. Kinderzuschlag usw. Natürlich muss der Vater zahlen, wenn es einen gibt, der eingetragen ist. Alles Gute


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