Addylie
Hallo, meine Frage ist: Ich habe vor der Elternzeit mit 28 Tagen Urlaubsanspruch aufgehört, nun arbeite ich(in der selben Firma) auf 450€ Basis 2x die woche... Bleibt der Anspruch bei den 28 Tagen, oder falle ich zurück auf 24 Tage? Viell kann mir ja mal jmd Licxht ins Dunkel bringen:: Danke vorab
Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
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