Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Frage: Von Kurzarbeit in Elternzeit. Möglich?

Katyakatya

Beitrag melden

Ich habe nach dem Mutterschutz 20 Stunden in der Woche gearbeitet. Nur jetzt nach einem Monat der Arbeit (mein Baby ist erst 11 Wochen) sagt mir mein AG, dass er mich in Kurzarbeit schicken will, weil sein kleines Unternehmen wegen Lockdown und Corona gar kein Umsatz mehr hat. Wir wissen es nicht, wie lange die Kurzarbeit dauern wird, es kann auch gut sein, dass sein Unternehmen Pleite geht. Kann ich jetzt bei dem Arbeitgeber Elternzeit beantragen? oder ist es jetzt zu spaet? bekomme ich Elterngeld, wenn ich Elternzeit beantrage ? Elterngeld habe ich noch gar nicht beantragt, da mein Baby noch nicht 3 Monaten alt ist. Ich hab noch 10 Tage Zeit. P.S ich habe noch einen anderen Job, einen Minijob, da habe ich Elternzeit vom Anfang an für ein Jahr beantragt. Wie geht es jetzt Weiter, wenn die Elternzeit bei einem Arbeitgeber läuft schon lange, und bei einem anderen Arbeitgeber will ich die Elternzeit 3 Monaten später beantragen. Wie ist es mit dem Elterngeld? Ich hoffe ich habe die Frage normal formuliert, danke im Voruas!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wie kommen Sie darauf, dass man EG erst ab dem 3. Monat bekommt? Schnellstens beantragen! 2. SIe können mit Frist 7 Wo. EZ beantragen. Wenn Sie sich mit dem AG einig sind, können Sie es auch verkürzen (ist ja in der Situation eine win-win-Lösung) Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elternzeit bei deinem AG musst du 7 Wochen vorher beantragen. Der Kündigungsschutz wird aber nix nutzen, wenn er Insolvenz geht.


Felica

Beitrag melden

Dein AG kann auf die 7 Wochen bestehen, muss es aber nicht. Mein Rat also, spreche mit dem AG. Was sollte dieses dagegen haben wenn du in der aktuellen Lage in EZ gehst? Im Gegenteil, das dürfte ihm entgegen kommen. Kündigen könnte er dich, mit dem OK der Aufsichtsbehörde, auch in der EZ. Selbst arbeiten dürftest du in der EZ. Aktuell noch bis zu 30 Std die Woche, ab nächstens Jahr wohl 32 Std die Woche. Das Einkommen würde dann aber bei dem EG berücksichtigt werden. EG solltest du also unabhängig davon beantragen, bei EG Plus darfst du deutlich mehr dazu verdienen wie bei Basis-EG, dort führt jeder € zur Anrechnung. Da dir ja mindestens der Minijob wegfällt, der ja beim EG auch mit berücksichtigt wird, hast du ja auf jeden Fall einen Einkommensverlust. Und 300 € bei Basis bzw 150 € bei EG Plus stehen dir auf jeden Fall zu. Da du bei jedem Ag neu EZ einreichen kannst ist das egal das du beim Minijob welche hast, und beim anderen aktuell noch nicht. Das gute wäre, wenn dein AG insolvent geht und dir kündigt, wärst du über das EG weiter krankenversichert. Das würde ich dem AG auch mal so sagen. Aktuell muss man auch noch nicht sofort Insolvenz melden wenn es eng wird, das sehen die aktuell lockerer. Würde deinem AG evtl also auch Luft geben wenn er dich sicher versorgt in EZ weiß und sich darum keinen Kopf machen muss. Wer weiß wie die Lage in einem Jahr wieder aussieht und es nicht wieder besser läuft. Wie gesagt, spreche mit dem AG, er kann auf die 7 Wochen bestehen, muss es aber nicht. Theoretisch könnte er zustimmen das du ab sofort in EZ gehst. Du solltest dann nur beim EG aufpassen da das nach Lebensmonaten gerechnet wird, dein Mutterschaftsgeld wird mit dem EG verrechnet und sofern du im 3ten Lebensmonat auch EG angibst, auch dieses. Du solltest also auf jeden Fall für den 3ten Monat EG Plus nehmen, 1 und 2 werden eh Basis werden und kannst dann den 4ten oder 13ten auch noch EG Plus nehmen. Rest würde ich davon abhängig machen ob du weiter arbeiten willst oder daheim bleiben willst und nur vom EG leben willst. Da du von einem Jahr sprichst, würde ich dann die restlichen basis nehmen wenn du nicht arbeiten willst, mit Arbeit aber auf jeden Fall EG Plus. EG Plus bedeutete halbes EG, dafür doppelt so lange - entsprechend auch doppelt solange KV. was in deinem Fall dann wichtig wäre wenn du nicht verheiratet bist und dein AG dir kündigt.


Katyakatya

Beitrag melden

Kann ich EG plus für 2 Jahre beantragen auch wenn ich die Elternzeit bei meinem Minijob AG nur für ein Jahr beantragt habe??? Werde ich weiter EG bekommen auch wenn mich mein AG wegen insolvenz kündigt? Werde Ich also auch das Kurzarbeit- Gehalt bekommen, wenn ich (EG Plus beantrage) und plus 150 EU EG??? wer zahlt für KK in solchem Fall? Herzlichen Dank im Voraus


Felica

Beitrag melden

Ja kannst du. Man muss, um EG zu beziehen, nicht in EZ sein. Man darf nur nicht über 30 bzw 32 Std die Woche arbeiten. Allerdings wie gesagt führt Einkommen unter Umständen zu Kürzungen beim EG. Das EG läuft weiter, man muss, um EG zu beziehen, keinen AG haben. Auch Hausfrauen, Schüler und Rentner können EG beziehen. Nur EZ haben diese nicht. Kurzarbeitergeld sollte möglich sein. Du beziehst das ja über die 20 Std. Aber wie gesagt, es wird angerechnet. Ich würde da aber bei der Kasse nachfragen wie das dann läuft.


Katyakatya

Beitrag melden

Herzlichen Dank im welchen Monat ich EG basis und im welchen Monat ich EG plus beziehn will, entscheide ich alleine oder? da gibts ja keine Regeln oder? auch wenn ich 20 Stunden arbeiten, darf ich ja EG basis beziehen oder? Ich würd mich für basis EG entscheiden. Noch eine Frage bitte: Wenn ich EG Basis beziehe (300 Eu) und 20 Stunde in der Woche Arbeite, den Job aber verliere, werde ich weiter 300 EU bekommen? oder bekomme ich durch Jobverlust etwas mehr Elterngeld? herzlichen Dank im Voraus


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du musst die ersten beiden Monate auf jeden Fall Basis EG ankreuzen. Auch wenn du Mutterschaftsgeld bezogen hast. Ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Höhe an Elterngeld bleibt auch bei Jobverlust gleich. Es bezieht sich nämlich auf die letzten 12 Monate vor Geburt


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße