Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Nicola Bader, ich bin Flugbegleiterin und habe zum 1.12.2017 meinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit geändert, seit 5 Tagen weiß ich nun, dass ich, ungeplanterweise, schwanger bin. Man kann mit 3 monatiger Vorlaufszeit sich wieder um eine andere Vertragsart bewerben, dh, wenn der Antrag bewilligt wird, bin ich ab 1.4.2018 wieder in Vollzeit angestellt Da man als Flugbegleiterin ein sofortiges Beschäftigungsverbot ab Zeitpunkt der Feststellung einer Schwangerschaft hat, weiß ich nun nicht, wie ich vorgehen soll. Mich erst ab Bestätigung der Antragstellung (dies kann einige Wochen dauern) schwanger, und mich so lange krank melden? Oder kann man die Vertragsart in diesem Fall sowieso rückgängig machen, da ich die Teilzeitarbeit nie wirklich angetreten bin? ..kann ich mich gleichzeitig für die Vollzeitstelle bewerben und schwanger melden? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. Wenn Sie wieder ändern obwohl Sie von der SchwS wissen u nicht arbeiten wollen, könnte das einen Straftatbestand erfüllen. 2. Sie sollten berücksichtigen, dass der AG gehalten ist, Sie umzusetzen - Sie können ja am Boden arbeiten. Wenn Sie also nur TZ arbeiten können, haben Sie dann ein Problem Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das was Du planst nennt sich Betrug. Gar keine gute Idee. Ein BV soll Schwangere schützen nicht schlechter gestellt zu sein, es dient nicht dazu sich finanziell zu bevorteilen.
Mitglied inaktiv
Ich hatte vor mir einen Nebenerwerb zu suchen, mit einer Teilzeitbezahlung komme ich ja selbst alleine nicht um die Runden! Die Frage ist ja va ob ich den Wechsel rückgängig machen kann, in so einem Fall..ich habe ja nie tatsächlich Teilzeit gearbeitet! Bis 30.11.2017 war ich in Vollzeit beschäftigt..
zweizwerge
Hallo Anja, dann passt es doch, und Du suchst Dir einen Nebenerwerb, ganz ordnungsgemäß. Alles Gute!
Mitglied inaktiv
es geht hierbei wirklich nicht darum mich zu berreichern, sondern ob ich die ganze sache finanziell stemmen kann, ich werde mich besser an beratungsstellen wenden..trotzdem danke
Mitglied inaktiv
Du musst trennen. Wichtigste Frage wäre, warum hast du auf TZ gewechselt. Ob du da wirklich auch TZ gearbeitet hast oder nicht ist erst einmal egal. Immerhin, der Vertrag ist doch seit dem 1.12 gültig. Kannst du gar nicht VZ arbeiten weil du keine Kinderbetreuung hast, würdest du eh kein BV bekommen. Den eine der Voraussetzungen für ein BV ist die, das man überhaupt theoretisch arbeitsfähig ist - was du ja nicht wärst. Immerhin könnte und muss der AG ab dem 1.1..2018 auch alles dafür machen dich erst wo einzusetzen wo es mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Notfalls eben nicht im Flieger sondern im Bodendienst. Wie willst du da dann VZ arbeiten? Wenn Du das kannst, kein Problem, dann schau ob man dem überhaupt zustimmt. Dein AG ist sicherlich nicht blöde und wird nachfragen warum und weshalb. Wenn Du dann im Vorsatz eines Betruges das eben machst obwohl du den Vertrag gar nicht erfüllen kannst, hast du im schlechtesten Fall der Fälle ein ernstes Problem. Davon ab verstehe ich auch nicht warum du dich jetzt frisch schwanger nicht einen anderen Nebenjob suchen kannst wie du erst vor hattest. Du kannst doch schwanger trotzdem arbeiten...
User-1753445573
Man bekommt mit BV das was man ohne bekommen würde. In deinem Fall Teilzeitgehalt. Wenn du zum 01.12. von Teilzeit auf Vollzeit gewechselt hättest, würdest du die Frage ja sicher auch nicht stellen ;-) Ob du nach 3 Monaten wechseln kannst, weiß ich nicht. Wäre eine Frage an deinen Arbeitgeber.
mellomania
na und? selbst wenn du nicht tz gearbeitet hast, der vertrag läuft wenn du die schwangerschaft mitteilst. das was du vorhast, ist betrug. kann ja nicht sein, dass du vollzeitgehalt bekommst obwohl ein tz vertrag läuft. dann musst du dir einen neben job suchen, in dem du halt kein bv bekommst.
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