Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vollmacht - Verfügung???

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vollmacht - Verfügung???

Mitglied inaktiv

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Hallo! Wie wohl alle Eltern mach ich mir immer mal wieder Sorgen wie es mit unserem Sohn weitergeht wenn uns Eltern etwas passiert. Mein Mann und ich wollen für den Fall gerne eine Verfügung, Vollmacht, Testament...... erstellen. Dazu hätte ich einige Fragen? Wir verbindlich ist so eine Verfügung - (bliebe mit der Tante in der Familie)? Was muss beachtet werden bei der Erstellung und was muss enthalten sein? Muss dies wie bei einem Testament handschriftlich erfolgen oder langt über PC und handschriftlich Unterschreiben? Wenn handschriftlich müsste es dann von beiden Partner ausgefertigt werden? Bin noch etwas planlos! LG INA


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


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