MaraB
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Arbeitsvertrag bis 2 Wochen vor Mutterschutz. Dann ist die Frage ob ich in Freiberuflichkeit gehe oder mich arbeitssuchend melde für die verbleibenden 2 Wochen. Können Sie mir bitte sagen wie im Falle einer "2-Wochen- Arbeitslosigkeit" das Mutterschaftsgeld berechnet wird? Trotzdem nach dem Durchschnitt der letzten 3 Monate oder bekomme ich dann das Arbeitslosengeld weiter? Und hat die kurze Zeit der Arbeitslosigkeit vor Mutterschutz Einfluss auf das Elterngeld oder wird dieses normal nach dem Verdienst der letzten 12 Monate berechnet? Vielen Dank und freundliche Grüße, MB
Hallo, nein, Sie bekommen das ARbGeld weiter - sonst würden Sie ja besser gestellt. Bei Selbständigkeit ist die KK das Problem Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wie ist denn deine Krankenversicherung für die Freiberuflichkeit geregelt? Als Arbeitssuchende wird sie nämlich von der ARGE getragen, auch in der Freistellungszeit (Elternzeit). Mutterschaftsgeld gibts von der ARGE in dem Sinne in Höhe des Krankengeldes. Auf das Elterngeld hat es Einfluss, wenn ...sagen wir mal der MuSchu beginnt Ende März und die 2 Wochen "Arbeitslosigkeit" fallen auch noch in den März. Dann hat es keine Auswirkungen. MuSchu beginnt Anfang März und die Arbeitslosigkeit (fehlendes Gehalt) fällt in den Februar, dann ist dein Elterngeld etwas niedriger. Gruß Sabine
MaraB
Hallo Sabine, danke für die Antwort, entschuldige die verspätete Rückmeldung. In der Freiberuflichkeit wäre ich in der GKV versichert. Dann wäre das Mutterschaftsgeld ebenfalls in Höhe des Krankengeldes, oder? Was ist eigentlich, wenn man die letzte Zeit vor dem Mutterschutz krankgeschrieben ist ohne Job? Danke nochmal und viele Grüße
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