lina h
Hallo, mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.04.2013 aus, meine Mutterschutzfrist beginnt zum 04.06.2013. Von meiner Ärztin habe ich seit Mitte März ein Beschäftigungsverbot bis zum Eintritt des Mutterschutzes. Gleichzeitig bin ich seit Anfang April krankgeschrieben und werde dies voraussichtlich auch bis zum Eintritt der Mutterschutzfrist sein. Bis zum 30.04.2013 erhalte ich entsprechend des Beschäftigungsverbotes weiter Geld von meinem AG. Aber, wer bezahlt für mich ab dem 01.05.2013? Muss ich mich arbeitslos melden? Von der Krankenkasse habe ich die Aussage erhalten, dass ich im Beschäftigungsverbot keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Ich denke, arbeitslos melden kann ich mich aber auch nicht, da ich ja aufgrund meiner Krankschreibung nicht vermittlungsfähig bin. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu helfen können. Vielen Dank dafür im Voraus.
Hallo, in wie weit man bei einem Beschäftigungsverbot in der Arbeitslosigkeit Ansprüche auf Leistungen hat, ist streitig. Aber ein Beschäftigungsverbot bezieht sich ja nicht auf alle Arbeitgeber, möglicherweise, je nach Tätigkeit, können Sie Ihren Beruf bei einem anderen Arbeitgeber ausüben. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Kommt auch drauf an weswegen es das BV gab. Muss ja an der Arbeit selbst liegen, die das Kind und Dich gefährdet. Würde versuchen das zum Vertragsende umzudatieren, dann kannst Du auch zum Arbeitsamt und ALG1 beantragen, Dich bewerben. Ansonsten bliebe nur ALG2, beziehungsweise eben der Vater des Kindes dann ab Geburt. Am besten fix einen Termin beim Arbeitsamt machen und beraten lassen.
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