Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertragsabschluss und dann schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertragsabschluss und dann schwanger

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Hallo Frau Bader! Ich bin bis September noch im EU für mein 1. Kind und arbeite z. Zt. auf 400Euro Basis in meinem alten Job. Wenn ich jetzt einen Vertrag für September zur Teilzeitarbeit unterschreibe (vor SS Vollzeit) und in Zwischenzeit schwanger werde, was sind dann meine Rechten und Konsequenzen? Wenn ich meinen AG informiere, muss er mich trotzdem dann trotzdem zu den Bedingungen einstellen oder hat er andere Möglichkeiten? Ich würde dann gerne bis zum Mutterschutz den Teilzeitjob antreten. Muss ich meinen AG dann gleich informieren (ich weiß ja nicht sofort, ob die SS gut geht)? Vielen Dank für Ihre Mühe :-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB


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