Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine kurze Verständnisfrage zum Zuverdienst während man EG bekommt, die mir sicherlich auch die eine oder andere neben Frau Bader beantworten kann ;) Verstehe ich es richtig, dass lediglich "zu versteuerndes Einkommen" angerechnet wird? Wenn ich also während des EG Bezuges einen 450€ Job bei meinem AG hätte um z.B. für dringende Fragen zu meinem Projekt zur Verfügung zu stehen oder um Aushilfsweise mal ein paar Stunden im Monat Engpässe abzufangen, dann würde sich das nicht auf einen laufenden EG Bezug auswirken? Danke! LG Lilly
Hallo, Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro. Jeglicher Hinzuverdienst wird auf das Elterngeld oder ElterngeldPlus angerechnet.Auch vom Mini Job. Liebe Grüße NB
Dojii
Doch, auch ein 450 EUR Job wird angerechnet, da dieser (durch den Arbeitgeber) pauschal versteuert wird und somit nicht steuerfrei ist.
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