Oktaevlein
Sehr geehrte Frau Bader, habe ich das Beispiel (S. 69) in der Broschüre vom bmfsfj richtig verstanden, dass pro Kind theoretisch 5 Jahre Elternzeit möglich wären? 1. Jahr Mutter, 2. Vater, 3. Mutter und dann noch jeweils 12 Monate übertragen, also z. B. 4. Lebensjahr des Kindes nochmal Mutter und 5. Lebensjahr Vater? Oder Können die 12 Monate der Übertragung dann nur gleichzeitig genommen werden? Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe und herzliche Grüße Sorry, aber ich verzweifel ein wenig bei dem Thema. Da mein Arbeitgeber sich ja anscheinend nicht gut auskennt, bin ich jetzt irgendwie in der Beweispflicht. Ich möchte aber nichts beanspruchen, was mir nicht eindeutig zusteht.
Hallo, ja, so wäre es möglich. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ja, das ist theoretisch möglich. Die Mutter könnte zB Lebensjahr 1 und 2 machen und sich ihr drittes Jahr aufheben lassen. Im Lebensjahr 3 könnte dann der Vater Elternzeit machen und sich ebenfalls 1 Jahr aufheben lassen. Mit diesen aufgehobenen Jahren könnte man auch im Lebensjahr 4 (Vater) und 5 (Mutter) zuhause bleiben. Diese Konstellation wird aber so gut wie nie in Anspruch genommen, weil sich das niemand leisten kann. Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat, danach gibt es nix mehr. Gruß Sabine
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