Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versicherung nach der Ausbildung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versicherung nach der Ausbildung

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Liebe Frau Bader, ich bin zur Zeit noch in der Ausbildung. Abschlußprüfung ist im Juni 04. Befinde mich zwar auch im Rechtsbereich, da ich REchtsanwaltsfachangestellte lerne, aber habe auf mein Problem noch keine Antwort gefunden. Ich möchte mich nach der Ausbildung nicht arbeitslos melden, da ich mich um meine Tochter (jetzt 12 Wochen alt) kümmern möchte, bis mind. Ende 04. Ich bin verheiratet. Kann ich mich und meine Tochter über meinen Mann krankenversichern lassen? Wie sieht es aus mit der Rentenversicherung/ Pflegeversicherung etc.? Oder komme ich nicht umher, mich arbeitslos zu melden? Vielen lieben Dank für Ihre Tipps. Mfg Mareike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich können Sie sich familienversichern. Arbeitslos melden kann man sich nur, wenn man dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur verfügung steht,. Gruß, NB


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