saschm12
Liebe Frau Bader, mein 1. Elternzeitjahr endet in Kürze und ich möchte danach wieder in Teilzeit (ca. 70%) zurück in meinen Job kehren. Mein Arbeitgeber bietet mir nun, entgegen vorheriger Absprachen und einer Vertretungsregelung, die meine Rückkehr in denselben Job vorsah, nun in meinen Augen keine gleichwertige Position an. Der Job wäre im gleichen Bereich, aber einem anderem Team und eher eine organisatorische statt wie bisher inhaltliche Aufgabe. Auch würde ich nicht mehr, wie bisher, eigenständig fachlich ein Team steuern. Darauf hin habe ich mir überlegt, dass ich gerne meine Elternzeit ein Jahr verlängern möchte und innerhalb dieser Teilzeit arbeiten würde, wozu mein Arbeitgeber grundsätzlich zugestimmt hat. Dafür soll aber nun ein "Versetzungsvertrag" erstellt werden, in dem die reduzierten Stunden etc festgehalten werden. Dies kommt mir doch sehr seltsam vor, denn ich wechsele ja dann nur die Position aber nicht den Bereich. Und nach Ablauf des 2. Elternzeitjahres hätte ich ja grundsätzlich wieder den Anspruch auf einen gleichwertigen Job und ggf. auch wieder in Vollzeit. Damit müsste man bisheriger Vertrag doch eigentlich weiterhin gelten, oder!? Was wäre Ihr Rat, wie eine solche, (temporäre) Veränderung von Job/Arbeitszeit festgehalten werden sollte? In meinem bisherigen Vertrag wird mein Job eh nur als "Mitarbeiter im Bereich X" benannt, da bei meinem Einstieg gewollt keine Titel in dem Bereich gelebt werden sollten. Auch das würde ja also weiterhin zutreffen. Vielen Dank!
Hallo, Sie ändern den Vertrag ja von VZ in TZ - eine Ergänzung ist deshalb ok. Einen komplett neune Vertrag würde ich sehr kritisch prüfen. Liebe Grüße NB
cube
Während der EZ in TZ zu arbeiten kann durch einen bloßen Vertragszusatz geregelt werden. In dem ist dann geregelt, dass dieser sich lediglich auf die TZ in EZ (also von bis) bezieht und dein Hauptvertrag davon unberührt bleibt. Also unterschreibe keine Kündigung deines alten Vertrages oder einen komplett neuen Vertrag. Ein Versetzungsantrag ist meiner Meinung nach also unnötig und wenn, sollte er sich auch explizit nur auf die TZ in EZ beziehen. Nach der EZ hast du Anspruch auf deine alte Position bzw. eine gleichwertige. Und zwar so, wie es dein Vertrag vorsieht - also in Vollzeit. Du schreibst es nämlich so, als wenn du eben nicht unbedingt wieder in Vollzeit zurück kommen willst - Anspruch hast du aber nur auf deinen ursprünglichen Vertrag, nicht automatisch auch darauf, dass du deine alte Position natürlich auch in TZ behalten kannst. Stellst du allerdings einen Antrag auf TZ nach der der Elternzeit, kann der AG diesen eben auch ablehnen zB mit der Begründung, dass das deine ursprünglich Position in TZ nicht ausgeführt werden (organisatorische und/oder betriebliche Gründe) kann und dir statt dessen eine andere Position anbieten.
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