Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verschiebung des Bemessungszeitraum Elterngeld

Frage: Verschiebung des Bemessungszeitraum Elterngeld

MariH

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Hallo Frau Bader, Ich erwarte im Mai 2022 mein zweites Kind. Mein erstes Kind ist im Juni 2020 geboren. Für das erste Kind habe ich 10 Monate Basis Elterngeld und 4 Monate Elterngeld Plus bezogen. Seit Dezember 2021 haben wir eine PV Anlage. Den Strom aus der Anlage nutzen wir zum größten Teil selbst, und nur der Überschuss wird an den örtlichen Stromanbieter verkauft. Hierfür ist in BW keine Gewerbeanmeldung mehr möglich. Der Verkaufte Strom muss aber dennoch beim Finanzamt als Einkünfte abgegeben werden. Verschiebt sich nun der Bemessungszeitraum fürs Elterngeld auf das Jahr 2019 ohne müsste hier zwingend eine Gewerbeanmeldung vorhanden sein. Vielen Dank schon mal für Ihren Rat


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, die Gewerbeanmeldung muss nicht unbedingt sein. Da die Anlage beim Finanzamt berücksichtigt wird, liegen Mischeinkünfte vor. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn die PV-Anlage als selbstständiges Einkommen (egal ob positiv oder negativ) auf dem Steuerbescheid 2021 oder 2022 erscheint, dann verschiebt sich der Bemessungszeitraum. Erscheint die Anlage nicht im Steuerbescheid, verschiebt er sich nicht.


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