Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verpflichtung zur Schwangerschaftsvorsorge?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verpflichtung zur Schwangerschaftsvorsorge?

Maikäfer5

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Hallo Frau Bader, in meiner Frauenarztpraxis wird ab einem bestimmten Zeitpunkt routinemäßig bei jeder Schwangeren ein CTG geschrieben. Dies soll ab dem nächsten Vorsorgetermin auch bei mir stattfinden, ohne dass es bei mir persönlich irgendeine Indikation gäbe. Es ist also eine Untersuchung, die schon im Vorhinein ohne Grund bei mir geplant wird. Auf meine Nachfrage sagte auch meine Frauenärztin, dass sie das immer so macht und konnte mir keine Indikation für mich persönlich nennen. Daher möchte ich diese Maßnahme nicht, solange es keinen Grund dafür gibt. Die Ärztin war davon alles andere als begeistert und möchte mich nun dazu verpflichten, ihr schriftlich zu bestätigen, dass ich diese CTGs ablehne. Wie ist Ihre Meinung hierzu, ist es rechtlich in Ordnung, mich dazu zu zwingen eine Untersuchung, die nicht begründet wird und laut Mutterschaftsrichtlinien bei mir gar nicht vorgesehen ist, schriftlich abzulehnen? Ich verstehe den rechtlichen Hintergrund hinter diesem Vorgehen nicht. Mit welchen Konsequenzen müsste ich Ihrer Meinung nach rechnen, wenn ich diese Ablehnung nicht unterschreibe und was würde es bedeuten, wenn ich es doch unterschreibe? Ich kann man mir nicht vorstellen, dass dies so richtig sein kann und würde mich sehr über Ihre Einschätzung dazu freuen. Vielen Dank Maikäfer5


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist alleine Ihre Entscheidung und muss auch nicht gerechtfertigt werden. Die Unterschrift dient der Absicherung der Ärztin - einen Anspruch darauf gibt es nicht. Es gibt aber auch keinen Anspruch darauf, das sie Sie weiter behandelt. Liebe Grüße NB


mellomania

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ich gehe davon aus, dass die ärztin sich absichern möchte. wenn mit dem kind was sein sollte, was sie übers ctg hätte sehen können und hätte eingreifen können und kann es nicht, weil du nicht willst (was ich im übrigen nicht verstehe), dann möchte sie sich absichern, dass sie nicht in haftung genommen wird. und das verstehe ich sehr gut. wenn du schon diese untersuchungen nicht willst dann solltest du auch, für die ärztin, dies unterschreiben. im übrigen musst du ja gar nicht hingehen! du kannst auch bis zu geburt zuhause bleiben. es zwingt dich niemand, zur vorsorge zu gehen. was möchtest du dort denn dann wenn du das ctg nicht möchtest?


la-floe

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hi, nö, musst du nicht. Ich habe beim letzten Kind weder den Zuckertest noch den Streptokokken-Abstrich machen lassen. Kann dich ja keiner zwingen. floe


Maikäfer5

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Liebe mellomania, ich denke, dass ich ganz gut erklärt habe, warum ich die Untersuchung in meinem Fall nicht möchte. Ob die Untersuchung für mich sinnvoll ist oder nicht, steht hier überhaupt nicht zur Debatte. Zum einen wäre Frau Bader hierfür die falsche Ansprechpartnerin und zum anderen ist es überhaupt gar nicht möglich dies über ein Forum anhand meines Beitrags zu beurteilen. Außerdem habe ich hier nicht nach einer persönlichen Meinung oder medizinischen Einschätzung gefragt, sondern nach einer juristischen Einschätzung. In diesem Kontext ging es mir zum Beispiel darum, und wie bindend eine Richtlinie ist. Da du deine Meinung in keiner weise fachlich begründest, wodurch es einfach nur eine persönliche Meinung bleibt und nicht auf Evidenz beruht, bringt mir deine Antwort (davon abgesehen, dass dies nicht meine Frage war) überhaupt nichts. Ich möchte hier nicht irgendwelche Ratschläge, welche Vorsorge für mich sinnvoll ist und welche nicht erhalten. Ich treffe keine uninformierten Entscheidungen, wenn es um mein Baby geht. Falls du deine Einschätzung in irgendeiner Weise wissenschaftlich untermauern kannst, bitte gerne, falls nicht möchte ich keine weiteren Ratschläge von dir erhalten. Im übrigen interessiert es mich nicht, wer meine Entscheidung versteht und wer nicht, ich traue mir die medizinische Kompetenz für diese Entscheidung definitiv zu. Viele Grüße Maikäfer5


Maikäfer5

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Liebe la-floe, wie lief das bei dir praktisch ab, hast du einfach nur gesagt, dass du diese Untersuchungen nicht möchtest und gut war oder musstest du irgendetwas dazu unterschreiben? Falls ja, wie war die Begründung dafür, dass du es bestätigen musstest? Danke Maikäfer5


mellomania

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ich habe nur geschrieben und dich gefragt, warum du dann überhaupt zur frauenärztin gehst. nimmst du dann andre leistungen in anspruch? des weiteren steht es dir nicht zu, zu sagen, ob und welche meinung du hören möchtest. mal davon ab. du fragst, alle möglichen menschen antworten. udn das kostenfrei, auch das von frau bader. daher sind deine spitzen bemerkungen hier fehl am platz. jetzt weiter: was hat die ärztin zu solchen dingen in den geschäftsbedingungen drin? ich hatte von meinem gyn damals ein schreiben am anfang erhalten, wo aufgelistet sind, welche untersuchungen die kasse übernimmt und welche IGEL leistungen sind. sogenannte individuelle gesundheitsleistungen, die ich selber zahlen müsste. ich habe dann angegeben, welche untersuchungen ich machen lasse und welche nicht. auch das habe ich unterschrieben. man hatte laut meinem schreiben jederzeit die möglichkeit, dann doch noch untersuchungen zu machen, die man anfangs ausgeschlossen hat. jeder arzt kann und darf solche schreiben aufsetzen um SICH abzusichern. im kh musst alles möglich vor der geburt unterschreiben, vor einer narkose etcpp.


Andrea6

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Vorsorgeuntersuchungen sind nicht verpflichtend, und selbstverständlich kannst du unbegründete Untersuchungen (in deinem Fall das CTG) ablehnen. Eine schriftliche Ablehnung braucht es sicher nicht, und irgendwelche Konsequenzen dürfte es auch nicht haben. Gründe für Routine - CTG's (ebenso für die häufigen Und-Untersuchungen) sind ausschließlich pekuniär, die reine Schwangerenvorsorge bringt wenig Geld. Du wirst sicher den Unmut der Ärztin auf dich ziehen, aber das muß frau eben aushalten ;-) Nur Mut!


Mitglied inaktiv

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Ich kann dir nur sagen wie ich es gemacht habe: ich habe bestimmte Untersuchungen, deren Ergebnis mich vor die Entscheidung einer Abtreibung hätte stellen können, abgelehnt, zudem auch Blutabnahmen abgelehnt. Im Mutterpaß stand dann: "Patientin möchte keine serologischen Untersuchungen." Damit war der Arzt abgesichert und ich hatte meine Ruhe.


studimama2012

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Hallo ,dir steht es natürlich offen die CTG Untersuchung abzulehnen. Grundsätzlich ist aber so ,dass die Nabelschnur um den Hals gewickelt sein könnte und man das durch normale Ultraschaluntesuchung nicht erkennen kann, ob das Kind bereits Stress im Mutterleib habe und nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt ist. In meiner Schwngerschaft war ich sehr dankbar über CTG weil Ich dann wusste dem Kind geht es gut. Letztendlich muss jeder für sich entscheiden was er will. Ich als Ärztin würde auch von meiner Patientin erwarten,dass sie diese Untersuchung auf eigene Verantwortung ablehnt und alles schriftlich dokumentieren.


studimama2012

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Noch zur Ergänzung. So richtig verstehen kann ich es nicht worüber sich die werdenden Mamas Gedanken machen . Man seid froh,dass hier in Deutschland solche Untersuchungen angeboten werden, viele Frauen auf der Welt wären dankbar darüber und eine Totgeburt oder andere Auffälligkeiten beim Kind wären Ihnen erspart geblieben. Mich macht es echt sprachlos.


HeyDu!

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Ohne CTG wäre unser Neffe behindert oder im Himmel... auch wenn die Schwangerschaft bis zum Tag x völlig problemlos verlief. Im KH hätte man kürzlich kein totes Kind auf die Welt holen müssen, wenn die Mutter nicht so selbstüberzeugt gewesen wäre, nicht alles besser gewusst hätte. Jeder wie er will, man muss schließlich auch die Schuld allein tragen. In dem Fall gibt's sogar eine Anklage... Ich kann die Absicherungsabsicht des Arztes verstehen. Kein Arzt ist verpflichtet zu behandeln, die Fragestellerin ist kein Notfall und es herrscht freie Arztwahl.


Maikäfer5

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Hallo an alle, danke für eure vielen Antworten, damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet, dass ich hier so eine Diskussion lostrete. Das war definitiv nicht meine Absicht. Ich möchte wirklich nicht über CTGs, sonstige Untersuchungen oder die Geburtshilfe an sich diskutieren oder sogar streiten. Allen, die sich hier Sorgen machen und befürchten, dass ich irgendeine Gefahr eingehe, glaubt mir, ich bin sehr gut informiert und treffe derartige Entscheidungen nicht leichtfertig. Ihr braucht mich definitiv nicht vor einer Dummheit zu beschützen. Ich brauche auch keine medizinische Beratung. Mir ist bewusst, dass ich mich hier anders entschieden habe, als die meisten Frauen und viele das sicher nicht nachvollziehen können, das ist in Ordnung. Bitte respektiert und akzeptiert meine Entscheidung aber trotzdem. Auch wenn es lieb gemeint ist, könnt ihr doch anhand der Infos, die ich hier geschrieben habe meine persönliche Situation und somit auch die Indikation für die Untersuchung gar nicht seriös beurteilen. Ich weiß nur nicht, wie hier die Dokumentationspflicht ist und möchte lediglich eine juristische Einschätzung, ob man mich dazu verpflichten kann in diesem Fall zu unterschreiben, dass ich diese Untersuchung ablehne, mehr nicht. Viele Grüße Maikäfer5


studimama2012

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Grundsätzlich kann dich doch keiner zwingen etwas zu unterschreiben. Du möchtest aus persönlichen Gründen diese Untersuchung nicht ,also wo ist das Problem dies mit einer Unterschrift zu bestätigen. Wärst du meine Patientin und würdest dich weigern, hätte ich eine MFA als Zeugin bei dem Gespräch mit dabei und diese würde dann mit ihrer Unterschrift das bestätigen was ich dokumentiere. So ist es doch. Jeder will sich absichern auf gewisse Art und Weise ansonsten hättest du doch kein Problem dies zu unterschreiben oder?Wer sich schon über sowas Gedanken macht ,stelle ich mir sehr anstrengend vor, da will man als Arzt am liebsten wegrennen,weil es einfach viel Zeit und Energie kostet. Du willst es nicht also unterschreibe es fertig!!!!


Felica

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Wenn du eine Hebamme hast, lass die Untersuchungen über diese machen. Der Hinweis das die Hebamme es macht langt meistens auch. Eh wechseln sich Arzt und Hebamme dabei meist ab. Ansonsten, für mich wäre die logische Anlaufstelle eigentlich die KK, diese sollte die Frage beantworten können. Bei meinem Neffen war das CTG auch die Rettung. Werte sackten ab weshalb 2 Wochen vor ET eingeleitet wurde. Aber wenn du dir dieser Gefahr bewusst bist und trotzdem die Kontrollen ablehnst dann ist das dein gutes Recht. Das des Arztes ist es eben sich entsprechend abzusichern das er seine Aufklärungs- und Fürsorgepflicht nachgekommen ist. Warum ist das also ein Problem für dich?


mellomania

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warum weigerst du dich das zu unterschreiben? DU willst die Untersuchung nicht, der Arzt wird sich natürlich absichern, er wäre ja blöd wenn er das nicht macht, warum ist es für dich aber so ein problem auch schriftlich zu deiner entscheidung zu stehen? rein aus interesse :-)


la-floe

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hi, ich musste nichts unterschreiben. Ich habe der Ärztin lediglich erklärt, dass ich diese Untersuchungen nicht machen werde und gut war Ich habe es damit begrünbet, dass a) ein Schwangerschaftsdiabetes bei normalgewichtigem Baby und lediglich 5kg Gewichtszunahme bei mir nicht wirklich wahrscheinlich ist und b) ich wenige Wochen zuvor aufgrund einer MOE Antibiotika bekam, weswegen eine Streptokokkeninfektion ebenso unwahrscheinlich war. floe


Maikäfer5

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Ich denke mein Anliegen und meine Einstellung meiner Gynäkologin gegenüber kamen hier vollkommen falsch an. Ich schätze meine Gynäkologin sehr und halte sie für sehr kompetent und verantwortungsbewusst. Daher möchte ich auch nicht wechseln oder etwas ähnliches. Ich bin mir nur in diesem Punkt fachlich nicht einig mit ihr und ich gehe mal davon aus, dass wir uns auch nicht gegenseitig überzeugen können werden. Das ist dann eben so, dann sind wir uns eben in diesem einen Punkt nicht einig. Alles andere läuft super. Ich will ihr auch definitiv keine Probleme machen, weil sie eine tolle Arbeit macht. Genau deswegen habe ich hier auch die Frage gestellt. Ich schätze die Situation nämlich so ein, dass es eben gar nichts gibt, gegen das sie sich absichern müsste. Ich glaube viel mehr, dass es juristisch viel heikler ist, dass sie in diesem Punkt bewusst und regelmäßig gegen die Mutterschaftsrichtlinien verstößt. Außerdem stelle ich mir vor, dass sie sich selbst schadet, wenn sie offiziell dokumentiert, dass sie in meinem Fall bewusst dagegen verstößt und mich das auch noch bestätigen lässt. Ich will sie eher davor beschützen hier eine juristische Dummheit zu begehen, weil ich sonst sehr zufrieden mit ihr bin. Ganz davon abgesehen mache ich abwechselnd Vorsorge bei ihr und bei meiner Hebamme, die ich genauso sehr schätze. Hier muss ich nichts unterschreiben, weil die Hebamme ohne Indikation kein CTG schreibt und ich somit bei ihr gar nichts ablehnen kann. Rein praktisch ist es ja gar nicht möglich, dass meine Hebamme und meine Gynäkologin sich juristisch beide einwandfrei verhalten. Ich möchte eben wissen, was juristisch richtig ist. Als Hintergrundinfo, für alle die das nicht wissen, es macht eine großen Unterschied, ob es sich um eine Leitlinie (rechtlich nicht verbindlich) oder eine Richtlinie (rechtlich verbindlich) handelt. Deswegen frage ich explizit nach der Bedeutung der Richtlinie in diesem Fall. Aber da ich keine Juristin bin, glaube ich das nur und bin mir eben nicht sicher, ob ich die Situation richtig einschätze.


Maikäfer5

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Liebe Studimama2012, ich bin mir anhand deiner Antwort nicht sicher, ob du tatsächlich Ärztin bist, oder ob das nur eine hypothetische Überlegung war. Falls du Ärztin bist, mach dir bitte klar, dass es sich hier um eine Richtlinie, nicht um eine Leitlinie handelt. Man kann definitiv zu viel dokumentieren und sich dadurch auch selbst schaden. Außerdem finde ich es absolut grausam, wenn Medizin auf Grund von Furcht vor juristischen Konsequenzen gemacht wird und nicht auf Grund von guter Wissenschaft. Das unterstütze ich nicht. Wenn dich CTGs während deiner Schwangerschaft beruhigt haben, freut mich das für dich, weil es sehr schön ist, wenn Frau eine entspannte Schwangerschaft hat. Mich beruhigt "Spaßdiagnostik", was es in meinem Fall ist, jedoch keineswegs. Ich halte mich im Übrigen für eine recht angenehme und umgängliche Patientin. Wenn ich nicht gerade mit meiner Gynäkologin über CTGs diskutiere, verstehen wir uns recht gut und normalerweise freut sie sich, wenn ich komme. Bisher ist noch kein Arzt vor mir weg gerannt oder wurde von mir verklagt, falls du das befürchtest. Dein Urteil über mich ist also sehr vorschnell und vollkommen unbegründet. Viele Grüße Maikäfer5


luvi

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Hallo, Ich kann nachvollziehen, dass du nicht dauernd ohne medizinische Indikation keine Diagnostik möchtest. Ich habe mittlerweile auch den Eindruck, dass alles viel zu sehr ausartet und noch dies und jenes überprüfen muss. Oft geht das aber von den Müttern aus, die so tun als ob das Baby nicht überleben kann ohne wöchentlichen Ultraschall. Ich war schwanger ü35. Meine Ärztin wollte unbedingt, dass ich Fruchtwasseruntersuchung, Nackenfaltenmessung und was es sonst noch so gibt, mache. Ich habe alles abgelehnt, nur Feindiagnostik habe ich gemacht und die üblichen Vorsorgen und notwendigen Untersuchungen. Ich hatte den Eindruck, dass die Ärztin sich absichern wollte, dass sie, wenn wenn ich behindertes Kind bekomme, sie juristisch nicht zur Verantwortung ziehen kann. Bei dir hab ich den Eindruck, dass es der Ärztin auch darum geht. LG luvi


malini

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Ich habe ebenfalls CTGs in der Schwangerschaft abgelehnt und musste nichts unterschreiben. Meine Ärztin konnte meine Begründung akzeptieren. Einzig die MFAs fanden das seltsam, aber das war mir egal :)!


cube

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Natürlich kannst du ein CTG ablehnen. Du kannst theoretisch jede medizinische Behandlung ablehnen bzw. jede medizinische Behandlung/Eingriff bedarf deines Einverständnisses (sofern du ansprechbar bzw. bei klarem Verstand bist). Der Arzt muss dich dann genau darüber aufklären, welche Folgen durch Ablehnung einer Untersuchung/Behandlung entstehen können und sicherstellen, dass du dir der Tragweite deiner Entscheidung bewusst bist - aber es gibt keine Pflicht/Gesetzt, zB ein CTG durchführen lassen zu müssen. Vielmehr gibt es ein Recht auf Selbstbestimmung und Unvernunft (uneingeschränktes Vetorecht). Auch musst du deine Entscheidung nicht gegenüber dem Arzt begründen. Umgekehrt darf der Arzt dann nicht eine weitere Behandlung ablehnen!


cube

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Das gilt natürlich auch für Untersuchungen. Du kannst sogar eine einmal erteilte Einwilligung auch wieder zurückziehen oder Untersuchungen/Behandlungen/Eingriffe mittendrin abbrechen. "Unvernunft" ist keine spitze Bemerkung - das wird tatsächlich so formuliert. Heißt dann aber auch: etwaige Nachteile/Schäden liegen dann in deiner Verantwortung - nicht der der Ärztin.


misses-cat

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Dann dürfen die ohne Indikation gar nicht mehr gemacht werden


Felica

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da irrst du. besagte Schwägerin mit dem schlechten CTG hatte Schwangerschaftsdiabetes. Mutter ist vor der Schwangerschaft eher untergewichtig gewesen, hat auch in der Schwangerschaft nicht wirklich viel zugenommen, trotzdem Diabetes. Gibt auch keine familiäre Auffälligkeiten bei ihr in der Familie. Kind ist dann auch nach Geburt direkt unterzuckert und ging auf die Neo. Ohne Mutter weil keiner damit gerechnet hatte das es soweit kommt und man sie auch nicht drauf hingewiesen hatte das es besser wäre in einem KH zu entbinden mit Neo. So lag Kind in dem einen KH, die Mutter in dem anderen. Hier die Hebammen empfehlen bei erkannter Diabetes immer direkt in einem KH zu entbinden dem eine Neo angeschlossen ist. Streptokokken kann man sich streiten, hier entscheidet der Test teils ob man dann in einem bestimmten KH entbinden darf. Ohne den nehmen die einen nämlich nicht an. oder machen den noch unter Geburt wenn Notfall. Aber über den Sinn oder Unsinn eines Diabetestests zu streiten ist völlig Banane.


la-floe

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@Felicia ich hatte eine Hausgeburt geplant, die im Geburtshaus vollendet wurde. Meine Hebamme hat meine Entscheidung mitgetragen. floe


cube

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Kannst du googeln - Recht auf Unvernunft. Und wenn du alles ohne mal sofort empört zu sein gelesen hättest, hättest du auch gelesen, dass ich extra dazu schrieb, das eine eben keine Spitze im Bezug auf die Frage der AP ist.


desireekk

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Am Ende ist es doch so: Das Kind hat was, was man auf einem CTG hätte erkennen können. Jetzt verklagst Du oder jemand anderes die Ärztin. Wie will sie nachweisen dass DU das CTG abgelehnt hast und es nicht Vernachlässigung ihrerseits war? Ihre Haftpflichtversicherung wird ihr DRINGEND nahelegen solche "Anomalien" in der Vorsorge zu dokumentieren. Oder wie will man das nach 20 Jahren oder so noch nachvollziehen? Und ja, meine ehem. Hebamme musste nach 28 Jahren noch als Zeugin in einem Geburtsfehlerprozess aussagen... LG D


Maikäfer5

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Hallo ihr Lieben, Danke für die vielen Antworten. Leider gehen die Meisten (egal wie lieb sie gemeint sind) an dem, was ich eigentlich wissen will vorbei. Deswegen versuche ich es nochmal zu erklären. Vorsorge ist sehr sinnvoll und CTGs haben in bestimmten Fällen absolut ihre Berechtigung, das ist klar. Soweit ich euch verstehe sind wir uns in diesen beiden Punkten alle einig. Eine Richtlinie ist rechtlich verbindlich. Ich möchte richtlinienkonform behandelt werden. Meine Hebamme macht die Vorsorge von sich aus so wie es in der Richtlinie steht, hier muss ich auch nichts unterschreiben, bestätigen oder ablehnen. Sie sichert sich also nicht ab, weil sie ja richtlinienkonform behandelt. Meiner Meinung nach gibt es also überhaupt gar keinen Grund, dass sich irgendwer gegen irgendwas absichern muss, wenn wir die Vorsorge so machen, wie ich möchte. Wenn ich eine Behandlung/Untersuchung ablehnen würde, die laut Richtlinie vorgesehen ist, dann wäre das klar, die Ärztin müsste sich absichern, ich müsste das bestätigen. Leuchtet mir ein. Da es aber eben nicht richtlinienkonform ist, halte ich das einfach für übertrieben. Das ist alles, ich verstehe einfach nur die Formalie nicht, warum genau es notwendig sein könnte, das schriftlich festzuhalten, mehr nicht. Falls also irgendjemand hier zuverlässig weiß, ob ich die Situation juristisch richtig oder falsch einschätze, wäre ich für Antworten ehrlich dankbar. Mir ist klar, dass mir, als Patientin das eigentlich egal sein könnte, aber es interessiert mich trotzdem. Maikäfer5


Lulu2017

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Hallo, deine Frage ist nicht mit ja oder nein so ei einfach zu beantworten. Prinzipiell hast du Recht, die Richtlinien für Ärzte sehen keine regelmäßigen CTG's vor, vorausgesetzt der Verlauf der Schwangerschaft ist unauffällig. Allerdings sieht die Richtlinie die Kontrolle der kindlichen Herztöne vor, ich gehe davon aus das deine Ärztin das mittels CTG macht. In welchem Umfang eine Schwangerschaftsvorsorge durchgeführt wird liegt im Ermessen des Arztes, in Anlehnung an die Richtlinien. Grundsätzlich entscheidet natürlich die Patientin und ist auch nicht verpflichtet etwas zu unterschreiben. Der Arzt brauch lediglich die Aufklärung und Ablehnung der Patientin dokumentieren.


cube

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Wurde doch schon beantwortet. Ist vielleicht untergegangen. Nein, du musst nicht. Du musst gar nichts. Recht auf Selbstbestimmung. Die Ärztin kann das dann so vermerken und gut is.


mellomania

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dass sie die ärztin vor einer rechtlichen dummheit o.ä (habe den wortlaut nicht nachgelesen) bewahren möchte. weil diese GEGEN geltendes recht verstoßen würde. das finde ich anmaßend, tut mir leid. und die frage, warum sie sich wehrt, ihre wünsche zu unterschreiben, beantwortet sie nicht. wenn ihr das wichtig ist, dann uterschreibt sie das, wenn die ärztin das möchte, was sie darf. wie gesagt, ich habe das was ich möchte und das was ich nicht möchte abgezeichnet und ende. wo da das problem ist, verstehe ich auch nach gefühlten 39 antworten nicht.


ALF0709

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Kommt dein Kind tot zur Welt, weil eben kein CTG gemacht wurde und demzufolge auch nicht festgestellt werden konnte, dass keine Herztöne mehr da sind, wirst du dich garantiert nicht hinstellen und sagen: Ich wollte kein CTG. Dann ist die Ärztin dran. Und das möchte diese - verständlicherweise - vermeiden. Du kannst die Unterschrift selbstverständlich verweigern. Mit den Konsequenzen (dass du dir eine neue FÄ suchen musst), wirst du leben müssen.


kati1976

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Vielleicht will sie sich auch nur absichern weil sie schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.


Andrea6

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Das stimmt doch gar nicht: der Nachweis der Herztöne gehört selbstverständlich zu jeder Vorsorgeuntersuchung, aber die Aufzeichnung mittels CTG eben nicht.


mellomania

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SIE möchte aus unerfindlchen gründen drauf verzichten, das aber NICHT unterschreiben. und das finde ich strange. gegen was will SIE sich bitte absichern? die ärztin kann ich voll verstehen wenn sie das verlangt. hier geht es um ein Leben, nicht einen pulli. :-) und diese frage, warum sie das nicht einfach unterschreibt und schriftlich zu ihrer entscheidung steht, beantwortet sie nicht.


Schniesenase

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Hallo Maikäfer, ich habe heute schon was geschrieben, aber das ist im Äther verloren gegangen. Also jetzt noch einmal. Ich kann Deine Gedanken sehr gut nachvollziehen. Nicht ohne Grund hat die Strahlenschutzkommission 2018 wissenschaftlich lückenlos belastbare Empfehlungen zur "Ultraschallanwendung beim Menschen" (das betrifft auch CTG, Doppertechnologie, Doptongeräte und die frei verkäuflichen "Angel Sound"-Geräte) herausgegeben, aufgrund derer nun ein Gesetz beschlossen wurde, das ab 2021 (das schrieb oben schon mal jemand) die Verwendung von Ultraschalltechnologie am ungeborenen Kind über die Richtlinien und das medizinisch notwendige und klar zu begründende Maß hinaus VERBIETET. Es sollen die in den Mutterschutzrichtlinien angegebenen Untersuchungen durchgeführt werden, frei nach dem Motto "so kurz und so selten wie möglich" (was vorher schon unverbindliche Empfehlung, z.B. der DEGUM gewesen war), darüber hinaus bedarf es einer klaren medizinischen Indikation für weitere Untersuchungen dieser Art. Für die Überwachung von Herztönen benötigt man kein CTG, aber Personal. Ab 2021 ist das Angebot solcher Untersuchungen als IGe-Leistungen eine Ordnungswidrigkeit. Klar ist, dazu liegen genügend Untersuchungen vor, dass Ultraschall für das werdende Kind, insbesondere sein Gehirn, ein nicht unerhebliches zusätzliches Risiko bedeutet. Die Wirkungen auf Zellen und Gewebe, wie Zellveränderungen, Zellschädigungen, Erwärmung und Kavitation können erheblich sein, abhängig von der Dauer und Stärke der Beschallung und Häufigkeit sowie Zeitpunkt solcher Untersuchungen. Das schreibe ich, um deutlich zu machen, dass sich jemand, der sich gegen zusätzlichen Ultraschall (CTG fällt in diese Kategorie) entscheidet, sehr verantwortlich handelt und sehr gut informiert ist. Wenn nun die Ärztin dies routinemäßig in ihrer Praxis tut, außerhalb der Richtlinien und ohne medizinische Indikation, dann ist das aktuell noch erlaubt, aber es widerspricht den Empfehlungen. Ich meine, dass Maikäfer hier nichts unterschreiben muss, und ich finde es auch gut, das nicht zu wollen, um eben deutlich zu machen, dass der Druck auf die Patientinnen hier nicht in Ordnung ist, so viel Vertrauen frau auch in die Ärztin haben möge und so kompetent sie auch immer sein mag, Das ist sehr verantwortliches und erwachsenes Herangehen an diese Situation. Wenn also die Ärztin keine medizinische Begründung hat, weswegen hier ihrer Einschätzung nach zusätzliche CTGs notwendig sind, dann sollte sie diese Untersuchungen auch nicht durchführen und die Herztöne anders abhören. Mit dem gesetzlich garantierten "Recht auf Unvernunft" hat das hier nichts zu tun. Maikäfer handelt entsprechend der aktuellen wissenschaftlichen Sachlage und den durch entsprechende Stellen gegebenen Empfehlungen. Ich bin gespannt, ob Frau Bader noch weitere Infos dazu hat. Ich wünsche Dir noch eine schöne, ruhige Schwangerschaft und eine gute Geburt! Viele Grüße Sileick


Maikäfer5

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Wenn ich gewusst hätte, was ich mit dieser Frage hier auslöse, hätte ich sie gar nicht erst gestellt. Beruhigt euch bitte wieder, es gibt doch gar keinen Grund sich aufzuregen. Ich habe keine Ahnung, wie hier manche auf die Idee kommen, ich würde mich weigern etwas zu unterschreiben. Also nochmal ganz langsam für alle: Ab dem NÄCHSTEN Vorsorgetermin möchte die Gynäkologin CTGs schreiben, deswegen soll ich auch beim NÄCHSTEN Termin unterschreiben, dass ich das nicht will. Das werde ich auch tun, wenn es der Ärztin wichtig ist. Ich halte es für übertrieben und verstehe einfach nicht, warum das nötig sein sollte und würde es gerne verstehen, zumal ich bei der Hebamme auch nichts unterschreiben soll, weil sie das von sich aus so macht. Also kann ja nicht Beides juristisch richtig sein. Das ist alles, ich will es einfach nur verstehen, welche von beiden Vorgehensweisen juristisch richtig ist, die meiner Gynäkologin oder die meiner Hebamme, mehr nicht. Selbst wenn alle Schreiberinnen oder zumindest einige davon hier sämtliche Richtlinien, Leitlinien, Studien und Reviews zum Thema CTG gelesen haben und zusätzlich jahrelange geburtshilfliche Erfahrung haben und somit sehr gut über CTGs, ihren Nutzen und ihre Grenzen Bescheid wissen, könnt ihr doch anhand der Infos, die ihr über mich habt, gar keine Aussage über meine Entscheidung an sich treffen, weil das einfach ohne meine genaue Anamnese und den Schwangerschaftsverlauf zu kennen nicht möglich ist. Außerdem sprecht ihr meiner Hebamme, die diese Infos von mir hat, damit auch die Kompetenz ab, zu wissen, was sie tut. Können wir also bitte aufhören über die Entscheidung an sich zu diskutieren? @ Lulu2017 und alle die mir berichtet haben, wie es bei ihnen lief, als sie etwas in der Schwangerenvorsorge nicht wollten, Danke für eure Antworten. Das sind die, die mir weiterhelfen.


Maikäfer5

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Hallo Schneehase, deine Antwort hatte ich gerade erst gesehen, Danke. Du bist die Erste, die glaube ich so richtig verstanden hat, was ich eigentlich wissen möchte. Ich sehe es nämlich genauso, dass "Unvernunft" hier nicht anzuwenden ist. Ich bin mir nur nicht sicher, wie bindend die Richtlinie in diesem Punkt jetzt schon ist. Ich bin auch sehr gespannt, was Frau Bader sagt und auch ob ich das richtig einschätze oder ob ich mich total verschätze. Wenn das so richtig ist, werde ich das natürlich unterschreiben. Ich will der Ärztin ja nicht schaden. Aber da ich den Dokumentationswahn und die generelle Angst vor juristischen Konsequenzen und die daraus resultierenden Folgen in der Medizin nicht unterstützen möchte, will ich es eben auch nur dann unterschreiben, du hast also einfach verstanden, worum es mir geht. Vielen Dank für deine lieben Wünsche für meine Schwangerschaft das hat mich wirklich sehr gefreut.


Maikäfer5

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Ich meinte mit meinem letzten Kommentar natürlich Schniesenase, da hat wohl die Autokorrektur zugeschlagen.


la-floe

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@alle ich verstehe überhaupt nicht, wieso ihr hier alle auf der vermeintlichen Verabntwortungslosigkeit der TE und dem "Recht auf Unvernunft" rumreitet. Eine Hebamme kann sehr gut mit einem Hörrohr die kindlichen Herztöne abhören, es besteht gar keine Notwendigkeit CTGs zu schreiben (in einer normal verlaufenden Schwangerschaft). Ich würde da mal rein gar nichts unterschreiben, es handelt sich um keine Pflichtuntersuchung und es genügt, wenn die Ärztin dokumentiert, das auf Wunsch der Patientin kein CTG durchgeführt wurde. floe


Felica

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Genau das haben die meisten von uns hier geschrieben. In meinem ersten Beitrag habe ich schon drauf hingewiesen das die Userin einfach dem Arzt sagen soll die Hebamme übernimmt das mit. Mehr musste ich auch nicht machen. Ob die Hebamme das dann macht oder nicht kann der Ärztin egal sein, die kann sich dann auf den Hinweis der Userin beziehen das die Hebamme das mit übernimmt. Das alle von dir ist also komplett falsch. Dein Diabetestest ist zudem keine freiwillige Leistung sondern eine Vorsorgeuntersuchung die fest mit aufgenommen ist. Im Gegensatz zum CTG. Das einzige über das wir hier seit Tagen streiten ist das die Userin es eben nicht bescheinigen will das sie über diese Untersuchungen aufgeklärt wurde und diese freiwillig nicht möchte.


malini

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Im Umkehrschluss müsste man dann ja alle Untersuchungen, die nicht vorgesehen sind, schriftlich ablehnen. Ich musste bei meiner CTG-Ablehnung nichts unterschreiben - da ja eh nicht vorgesehen in den Mutterschaftsrichtlinien. Ich habe für mich einfach entschieden, nur zu den Ultraschall Untersuchungen zu der Ärztin zu gehen, alles andere hat meine Hebamme übernommen. So gab es nie Diskussionen, außer beim 3. Screening.


Felica

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Ja und nein. Reine IGEL-Leistungen muss man wirklich nicht unterschreiben. Dinge wie CTG welche zwar nicht regulär ein Muss sein in der Vorsorge sind, müssen rechtlich auch sicherlich nicht unterschrieben werden. Aber dann wenn was passiert ist der Arzt in der Beweispflicht und genau dafür darf er sich absichern. Schau dir HACCP in der Gemeinschaftsverpflegung an. Dort sind bestimmte Dinge auch keine Pflicht, dann aber wenn was passiert muss man nachweisen können das man sehr wohl darauf geachtet hat. bestes Beispiel dort auch die Dokumentationspflicht. Solange nichts passiert interessiert es keine Sau ob da wer unterschreibt das die Kühlkette eingehalten wurde. Passiert was, ist die erste Frage aber, was wurde dokumentiert. Das obwohl wie gesagt Dokumentation eben keine Pflicht ist. Es wird einzig aus dem einen Grund empfohlen damit man in dem Falle das was passiert beweisen kann, halt stopp wir haben kontrolliert. Genau also das was der Arzt hier nun auch machen will.


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