Madonna
Liebe Frau Bader! Ich habe folgendes Problem: Ich befinde mich momentan im zweiten Elternzeitjahr und arbeite hier mit 30 Stunden bei dem Arbeitgeber, bei dem ich bereits vor dem Mutterschutz angestellt war. Nun ist es so, dass es hier oft Arbeitsspitzen gibt bei denen ich früher einfach mehr und länger gearbeitet habe. Das ist jetzt nicht mehr möglich, weil ich mein Kind ja pünktlich aus der Kinderbetreuung abholen muss. Ich kann nur mit längerer Planung Mehrstunden leisten, weil mein Mann meinen Sohn dann abholen muss. Nun lässt mein Chef immer wieder anklingen, dass er schon verlangen könnte das ich auch länger bleibe. Kann er das Verlangen, also kann er Überstunden anordnen, auch wenn ich neben meinem Beruf noch die familiäre Verpflichtung habe. Kann er auch verlangen, dass ich mein Arbeitszeit zu Gunsten des Betriebes verschiebe. Ich arbeite ´momentan von 7:30 - 14:15 Uhr, er würde aber lieber eine spätere Einsatzzeit für mich vorsehen, weil es besser in seine Vorstellungen passt. Muss ich dem Nachkommen? Ich arbeite in einem Büro! Liebe Grüße und danke für die Beantwortung meiner Frage.
Hallo, 1. Mehr als 30 Std/ Wo bringt Ihre EZ in Gefahr 2. Er darf dies nur in Notfällen tun, nicht in regelmäßigen Spitzen Liebe Grüße NB
peekaboo
Sicher bin ich mir daher nicht, da Du ja bereits von 7:30 Uhr an arbeitest... Normalerweise gelten die Zeiten die im AV stehen. Sind dort keine angegeben, könnten diese u.U. geändert werden. LG Peeka
sternenfee75
Mehr als 30 Std darfst du in der EZ nicht arbeiten, dann müsstest du noch in der gleichen Woche als Ausgleich frei bekommen. Welche Zeiten stehen im Vertrag?
Madonna
Hallo, Danke für die Antworten. Arbeitszeiten sind keine im Arbeitsvertrag festgelegt. Vielleicht im Avr? Liebe Grüße
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