Hallo, blicke jetzt nicht ganz durch. Im Mai läuft meine für vorab 2 Jahre beantragte Elternzeit ab. Nur meine Frage, da ich auch gleich das 3. Jahr nehmen möchte. Nun meine Frage: Bei einer Verlängerung muß der Arbeitgeber zustimmen und bei einer Neubeantragung (also nur Formulierungssache??) muß er das 3. Jahr im Anschluß gewähren???