Frage:
Verlängerung Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe 1,5 Jahre alte Zwillinge und müsste ab März wieder arbeiten.
2018 habe ich 2 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Allerdings für kein festes Kind. Hatte im allgemeinen nur geschrieben dass ich 2 Jahre nach der Geburt beantrage. Weder für Z1 noch für Z2
Jetzt habe ich Angst dass Jahre verfallen.
Was muss ich tun? Kann mein AG sagen dass ich nach 3 Jahren arbeiten kommen muss?
von
Mape
am 25.11.2020, 09:34
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
leider sind jetzt für jedes Kind 2 Jahre verbraucht.
Bei der Verlängerung sollten Sie jeweils einen Zwilling angeben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2020
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Dadurch, dass du keine speziellen Kinder genannt hast, hast du von beiden Kindern jeweils 2 Jahre parallel verbraucht.
Heißt von deinen eigentlich 6 Jahren Elternzeit hast du (nur) noch 2 Jahre übrig.
Diese kannst du noch nutzen. Wenn du nach ersten zwei Jahren weiter in Elternzeit bleiben willst, musst du die neue Elternzeit deinem Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vor Ende der aktuellen Elternzeit schriftlich mitteilen. Dann muss er das auch so akzeptieren.
von
Dojii
am 25.11.2020, 10:11
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Danke!
Weißt du zufällig ob es da Einzelfallentscheidungen geben kann?
von
Mape
am 25.11.2020, 12:24
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
gemeldet ist gemeldet. ob das rückwirkend geändert werden kann weiß ich nicht. da hättest du dich informieren müssen. es ist auch KEINE Bringschuld des AG, er muss dich da nicht beraten. das obliegt alleine dir. du schreibst du musst nach 1.5. jahren arbeiten hast aber 2 jahre gemeldet. hab ich das richtig verstanden? wenn du zwei jahre gemeldet hattest, kannst du ohne genehmgigung des AG weitere elternzeit nehmen, hast du nur 1.5. jahre gemeldet gehabt, kann de AG ablehnen. daher frage ich
von
mellomania
am 25.11.2020, 13:31
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Sagen wir so, für welches Kind du welche Elternzeit meldest weiß und merkt sich nur dein Arbeitgeber.
Wenn er ein gutes Herz hat und das rückwirkend ändern lässt, weil er darin für sich kein Problem sieht und du dadurch zwei Jahre mehr Elternzeit nutzen kannst, seh ich da kein Hindernis. Es wird ja bei keiner offiziellen Stelle Buch geführt, für welches Kind du genau wie viel Elternzeit nutzt.
Wenn dein Arbeitgeber aber auf deine erste Anmeldung besteht und du dadurch zwei Jahre Elternzeit "verschwendet" hast, dann seh ich da keine Chance für dich.
von
Dojii
am 25.11.2020, 14:40
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
Wenn dein Arbeitgeber nicht erlaubt, das rückwirkend für einzelne Kinder zu ändern, hast du zusätzlich zu den verbleibenden 2 Jahren die Möglichkeit, jetzt sofort die Elternzeit für ein Kind zu beenden. Vielleicht erlaubt das der Arbeitgeber. Dann hättest du noch 2.5 Jahre insgesamt über.
LG luvi
von
luvi
am 25.11.2020, 16:23
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Zur Beendigung einer EZ brauchst du keine Zustimmung vom AG. Du solltest da deutlich formulieren, dass du die EZ für 1.Kind beendest, für 2.Kind fortlaufen lässt. Ich würde, um Verwirrungen vorzubeugen, dann die EZ ums 3.Jahr fürs 2.Kind verlängern. Das ist ohne Zustimmung vom AG möglich, weil du direkt 2 Jahre gemeldet hast.
EZ kann zu jedem Datum beendet werden. Allerdings muss es mind. 7 Wochen vorher gemeldet werden.
Hat der AG dir schon eine Option für TZ auf EZ gestellt? Verpflichtet ist er dazu nicht.
Ich würde jetzt nachfragen um, falls der AG dir das nicht bieten kann, du dich woanders bewerben kannst um woanders TZ in EZ arbeiten zu können.
von
Ani123
am 25.11.2020, 18:39
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Die Userin hat weder was von einem Härtefall geschrieben. Also nichts in Richtung Arbeitslosigkeit des partners, Tod oder schwere Krankheit dessen oder Trennung. Das sie erneut schwanger ist und der Mutterschutz ansteht schreibt sie auch nicht. Also wie zum Teufel kommst du darauf sie könnte ohbe Zustimmung des AG die EZ worzeitig beenden. Wo du die 7 Wochen Frist dafür her hast weiss ich auch nicht.
Verlängern kann sie. Auch je ein Jahr pro Kind. Das war der Teil der richtig ist.
von
Felica
am 25.11.2020, 18:54
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Ani,
Was du schreibst, stimmt so nicht.
Man darf nicht einfach so die Elternzeit abbrechen.
Es gibt die Möglichkeit sich mit dem Arbeitgeber auf eine Verkürzung zu einigen, aber ein Recht darauf hat man nicht (nur in Härtefällen und Mutterschutz).
Du behauptest so oft was falsches! Das ist echt nervig, denn die Fragesteller wollen eine verbindliche Auskunft.
LG luvi
von
luvi
am 25.11.2020, 20:16
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Nachdem ich total unruhig war heute, habe ich meinen AG angerufen. Die kannten diese Regelung überhaupt nicht. Ich kann in Rücksprache mit meinem AG ganz normal meine Elternzeit 6 Jahre nehmen.
Ich bin total erleichtert.
von
Mape
am 25.11.2020, 20:44
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Super, das freut mich.
von
Felica
am 25.11.2020, 23:56