Becci0000
Sehr geehrte Frau Bader, leider ist meine erste Frage an Sie scheinbar "verloren gegangen"...kann sie hier im Forum nicht wiederfinden... deshalb nun noch einmal der Sachverhalt in Stichworten, mit Bitte um Antwort:o) * Ende EZ am 31.8.13 (in 7,5 Wochen) nach 1,5 Jahren mit dem 1. Kind * lt. Personalabtl. aktuell keine Stelle in meiner Qualifikation verfügbar * Vorschlag AG gestern-> Verlängerung meiner EZ * ich möchte das aber nicht gerne, deshalb weiteres Angebot AG gestern-> TZ-Tätigkeit in einer geringeren Gehaltsklasse möglich mit Änderung des Arbeitsvertrages * möchte ich natürlich auch nicht! Frage: Wenn ich die EZ verlängere, (wozu mein AG ja gestern mündlich schon sein Einverständis gab) darf ich dann zeitgleich eine TZ -Tätigkeit in meinem Unternehmen anmelden und somit meine Ansprüche auf mein jetziges Gehalt sichern, und eine geringwertige Tätigkeit vorübergehend dort ausführen? oder wäre das "goodwill" des AG?bzw. darf er mich überhaupt nach der EZ "degradieren", nur weil ich in TZ und nicht Vollzeit wiederkommen möchte (habe TZ-Wunsch damals aus Unwissenheit nicht schriftlich angemeldet, aber mündlich von Anfang an besprochen und die Zustimmung erhalten). Danke für Ihre Antwort! LG B.
Hallo, ja, Sie haben einen Anspruch auf einen Job in Ihrer Gehaltsklasse Liebe Grüsse, NB
Becci0000
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. d.h.. es wäre tatsächlich möglich, dass ich beide Anträge (Verlängerung EZ und Anmeldung TZ nach drei Monaten, also in meinem Fall ab Mitte Oktober 2013) zeitgleich stelle und mein AG könnte nichts dagegen unternehmen, dass ich dann TZ arbeiten möchte???und müsste mir sogar das ursprüngliche Gehalt zahlen? ?? -》 :-):-)
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