Sehr geehrte Frau Bader, derzeit haben mein Mann und ich das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind. Für den Fall der Fälle möchten wir gerne eine Sorgerechtsverfügung erstellen, um sicher sein zu können, dass unser Kind zu meiner Schwester kommt, wenn uns etwas zustößt. Nun habe ich gelesen, dass ein Richter sich nicht zwingend nach der Verfügung richten muss, wenn die Person als nicht geeignet erscheint. Meine Schwester hat Multiple Sklerose, ist aber derzeit voll in der Lage ein Kind zu versorgen. In welchen Fällen könnte sich ein Richter unserer "Weisung" widersetzen? Vielen Dank und herzliche Grüße Susan
von Susan1111 am 21.05.2024, 18:59