DannyLissi
Hallo, wir haben EZ fristgerecht angemeldet, dies wurde genehmigt. In den 7 Wochen hat man mich gekündigt, was eigtl nicht rechtens ist. Habe mich mit dem AG jedoch abgesprochen (leider nur mündlich jetzt im Nachhinein), dass wir beide einstimmig die EZ abtreten und ich den Rest normal bezahlt bekomme und aus dem Arbeitsverhältnis heraus komme. Habe daher auch die Kündigung nicht eingeklagt und im gutem Glauben auf die normale Bezahlung gehofft. Jetzt hat er mir nur 13 Tage bezahlt bis zum Geburtstermin und sagt das wir nichts mehr rückwirkend machen können. Wie komme ich aus dieser Nummer heraus? Vielen Dank vorab
Hallo, mündliche Absprachen können Sie nicht beweisen. Die Fristen sind alle abgelaufen. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Wann wurde das Kind geboren und wann war der ET ? Elternzeit beantragt man nicht, sondern teilt sie dem Arbeitgeber nur fristgerecht mit. Er hat kein Mitspracherecht. Oder wurde dir in der Schwangerschaft gekündigt ?
DannyLissi
Das Kind wurde am 13.04. geboren. Was ich vergessen habe zu erwähnen, geht es um meinen Mann. Mein Mann hat 7 Wochen vor Geburtstermin es angekündigt. In den 7 Wochen wurde er gekündigt. Womit wir leben können und haben dies mündlich abgesprochen mit dem AG. Haben daher die Kündigung nicht eingeklagt und haben auf normal Bezahlung gehofft. Der AG behauptet jetzt das die Elternzeit auch genommen werden muss und der 1. Monat ist ja auch schon vorüber jetzt.
Sternenschnuppe
Zu wann genau ist denn die Kündigung? Also welches Datum steht drin? Mündliche Absprachen kann Dein Mann nicht beweisen. Die Klagefrist ist auch abgelaufen.
Sternenschnuppe
Elterngeld kann er jetzt noch ab Geburt beantragen.
DannyLissi
Die Kündigung ist zum 30.04. gewesen. Genau das ist das Problem mit dem mündlichen. Wenn der AG die Elternzeit zustimmt, dann meldet er dies beim Lohnsteuerbüro und die wiederum bei keine Ahnung wem. Kann man dies im Nachhinein Rückwirkend nicht gutschreiben auf den nächsten Monat.
Sternenschnuppe
Nach der Kündigung gab es nichts mehr schriftlich? Dann ist er nun in Elternzeit ohne AG. 13. - 30. April, seitdem arbeitslos in Elternzeit. Rückgängig kann man da ohne den AG nichts machen.
chrissicat
Aus dieser Nummer kommt er nicht raus. Er hat keine Kündigungsschutzklage eingereicht, also ist die Kündigung rechtswirksam. Die Frist wo er hätte klagen können ist abgelaufen. Und Geld wird der Arbeitgeber ihm auch nicht zahlen. Die Elternzeit ist bestätigt und genommen, etwas gegenteiliges kann er nicht beweisen. Davon abgesehen hat er ja auch seit Beginn der Elternzeit nicht gearbeitet. Der Arbeitgeber wird wohl kaum jemandem, dem er unrechtmäßig gekündigt hat, dann noch Geld zahlen, für dessen Zahlung er nicht verpflichtet ist.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich bezüglich meiner Rückkehr aus der Elternzeit und der Situation mit meiner Stelle bei xxx firma rechtlich beraten lassen. Hier ist der Sachverhalt: Ich bin bei x angestellt . Meine Elternzeit läuft bis Dezember. Geplanter Wiedereinstieg in meinen Job ist ab Frühjahr / Sommer In einem Gesprä ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen
- Vorgeburtlicher Resturlaub in späterer Teilzeit
- Individuelles Beschäftigungsverbot - Jobwechsel
