DannyLissi
Hallo, wir haben EZ fristgerecht angemeldet, dies wurde genehmigt. In den 7 Wochen hat man mich gekündigt, was eigtl nicht rechtens ist. Habe mich mit dem AG jedoch abgesprochen (leider nur mündlich jetzt im Nachhinein), dass wir beide einstimmig die EZ abtreten und ich den Rest normal bezahlt bekomme und aus dem Arbeitsverhältnis heraus komme. Habe daher auch die Kündigung nicht eingeklagt und im gutem Glauben auf die normale Bezahlung gehofft. Jetzt hat er mir nur 13 Tage bezahlt bis zum Geburtstermin und sagt das wir nichts mehr rückwirkend machen können. Wie komme ich aus dieser Nummer heraus? Vielen Dank vorab
Hallo, mündliche Absprachen können Sie nicht beweisen. Die Fristen sind alle abgelaufen. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Wann wurde das Kind geboren und wann war der ET ? Elternzeit beantragt man nicht, sondern teilt sie dem Arbeitgeber nur fristgerecht mit. Er hat kein Mitspracherecht. Oder wurde dir in der Schwangerschaft gekündigt ?
DannyLissi
Das Kind wurde am 13.04. geboren. Was ich vergessen habe zu erwähnen, geht es um meinen Mann. Mein Mann hat 7 Wochen vor Geburtstermin es angekündigt. In den 7 Wochen wurde er gekündigt. Womit wir leben können und haben dies mündlich abgesprochen mit dem AG. Haben daher die Kündigung nicht eingeklagt und haben auf normal Bezahlung gehofft. Der AG behauptet jetzt das die Elternzeit auch genommen werden muss und der 1. Monat ist ja auch schon vorüber jetzt.
Sternenschnuppe
Zu wann genau ist denn die Kündigung? Also welches Datum steht drin? Mündliche Absprachen kann Dein Mann nicht beweisen. Die Klagefrist ist auch abgelaufen.
Sternenschnuppe
Elterngeld kann er jetzt noch ab Geburt beantragen.
DannyLissi
Die Kündigung ist zum 30.04. gewesen. Genau das ist das Problem mit dem mündlichen. Wenn der AG die Elternzeit zustimmt, dann meldet er dies beim Lohnsteuerbüro und die wiederum bei keine Ahnung wem. Kann man dies im Nachhinein Rückwirkend nicht gutschreiben auf den nächsten Monat.
Sternenschnuppe
Nach der Kündigung gab es nichts mehr schriftlich? Dann ist er nun in Elternzeit ohne AG. 13. - 30. April, seitdem arbeitslos in Elternzeit. Rückgängig kann man da ohne den AG nichts machen.
chrissicat
Aus dieser Nummer kommt er nicht raus. Er hat keine Kündigungsschutzklage eingereicht, also ist die Kündigung rechtswirksam. Die Frist wo er hätte klagen können ist abgelaufen. Und Geld wird der Arbeitgeber ihm auch nicht zahlen. Die Elternzeit ist bestätigt und genommen, etwas gegenteiliges kann er nicht beweisen. Davon abgesehen hat er ja auch seit Beginn der Elternzeit nicht gearbeitet. Der Arbeitgeber wird wohl kaum jemandem, dem er unrechtmäßig gekündigt hat, dann noch Geld zahlen, für dessen Zahlung er nicht verpflichtet ist.
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