Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit abtreten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit abtreten

DannyLissi

Beitrag melden

Hallo,  wir haben EZ fristgerecht angemeldet, dies wurde genehmigt.  In den 7 Wochen hat man mich gekündigt, was eigtl nicht rechtens ist. Habe mich mit dem AG jedoch abgesprochen (leider nur mündlich jetzt im Nachhinein), dass wir beide einstimmig die EZ abtreten und ich den Rest normal bezahlt bekomme und aus dem Arbeitsverhältnis heraus komme.  Habe daher auch die Kündigung nicht eingeklagt und im gutem Glauben auf die normale Bezahlung gehofft.  Jetzt hat er mir nur 13 Tage bezahlt bis zum Geburtstermin und sagt das wir nichts mehr rückwirkend machen können. Wie komme ich aus dieser Nummer heraus?    Vielen Dank vorab


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo,  mündliche Absprachen können Sie nicht beweisen. Die Fristen sind alle abgelaufen. Liebe Grüße NB 


Himbeere2008

Beitrag melden

Wann wurde das Kind geboren und wann war der ET ? Elternzeit beantragt man nicht, sondern teilt sie dem Arbeitgeber nur fristgerecht mit. Er hat kein Mitspracherecht. Oder wurde dir in der Schwangerschaft gekündigt ?


DannyLissi

Beitrag melden

Das Kind wurde am 13.04. geboren. Was ich vergessen habe zu erwähnen, geht es um meinen Mann. Mein Mann hat 7 Wochen vor Geburtstermin es angekündigt. In den 7 Wochen wurde er gekündigt. Womit wir leben können und haben dies mündlich abgesprochen mit dem AG. Haben daher die Kündigung nicht eingeklagt und haben auf normal Bezahlung gehofft.  Der AG behauptet jetzt das die Elternzeit auch genommen werden muss und der 1. Monat ist ja auch schon vorüber jetzt. 


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Zu wann genau ist denn die Kündigung? Also welches Datum steht drin?   Mündliche Absprachen kann Dein Mann nicht beweisen.  Die Klagefrist ist auch abgelaufen.   


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elterngeld kann er jetzt noch ab Geburt beantragen. 


DannyLissi

Beitrag melden

Die Kündigung ist zum 30.04. gewesen.  Genau das ist das Problem mit dem mündlichen.    Wenn der AG die Elternzeit zustimmt, dann meldet er dies beim Lohnsteuerbüro und die wiederum bei keine Ahnung wem. Kann man dies im Nachhinein Rückwirkend nicht gutschreiben auf den nächsten Monat.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nach der Kündigung gab es nichts mehr schriftlich?  Dann ist er nun in Elternzeit ohne AG.  13. - 30. April, seitdem arbeitslos in Elternzeit.    Rückgängig kann man da ohne den AG nichts machen.   


chrissicat

Beitrag melden

Aus dieser Nummer kommt er nicht raus. Er hat keine Kündigungsschutzklage eingereicht, also ist die Kündigung rechtswirksam. Die Frist wo er hätte klagen können ist abgelaufen. Und Geld wird der Arbeitgeber ihm auch nicht zahlen. Die Elternzeit ist bestätigt und genommen, etwas gegenteiliges kann er nicht beweisen. Davon abgesehen hat er ja auch seit Beginn der Elternzeit nicht gearbeitet.  Der Arbeitgeber wird wohl kaum jemandem, dem er unrechtmäßig gekündigt hat, dann noch Geld zahlen, für dessen Zahlung er nicht verpflichtet ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  wie lange nach der Geburt  habe ich Zeit die Elternzeit für mein Frühgebornes bei meinem Arbeitgeber anzugeben bzw zu beantragen? Vielen Dank

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Hallo Frau Bader. Die Antwort auf meine letzte Frage hat mich verunsichert, weswegen ich bei der Elterngeldstelle vor Ort nachgefragt habe.  Sie schrieben, dass nur noch ein Monat parallel Elternzeit genommen werden darf. Die Info der EG Stelle war, dass die Elternzeit genommen werden darf, wie man will und nur das Elterngeld dabei eine Roll ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...

Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...

Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit. K1 ist geboren 2021, hatte zwei Jahre Elternzeit und dann wieder gearbeitet. Also noch ein Jahr EZ übrig  K2 ET Mai. Ich möchte zwei Jahre EZ von Kind 2 nehmen und das eine übrige Jahr von Kind 1. Dann habe ich ja noch ein Jahr übrig von K2. Wie teile ich das am besten meinem AG mit? Gleichz ...