InaMeisss
Hallo. Ich habe eine Frage zur Elternzeitverlängerung. Meine Elternzeit geht bis zum 31.08.22 Am 1.10.2022 beginnt mein Mutterschutz, denn im November 2022 kommt unser zweites Kind. Ist es möglich meine Elternzeit zu verlängern, z,b bis Dezember 2022, um dann die Elternzeit einen Tag vor dem Mutterschutz zu beenden, sodass ich das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind erhalten kann ? Ich befinde mich im BV und mein Arbeitsgeber weiß über die SS Bescheid. Ist so etwas möglich?
Hallo, wann ist KInd 1 denn geboren? Wenn Sie noch restliche EZ haben, geht das. Das BV spielt in der EZ keine Rolle. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn du noch in EZ bist, kannst du nicht gleichzeitig im BV sein! Wenn du mdst. 2 Jahre EZ gemeldet hast, kannst du auf einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern. Wenn weniger als 2 Jahre, bist du auf die Zustimmung deines AG angewiesen.
Mitglied inaktiv
Du arbeitest sicher Teilzeit in Elternzeit (steht unten) Die Frage ist: hast du noch Elternzeit übrig? Dann ist das ohne Probleme möglich, wenn du 2 Jahre gemeldet hattest
InaMeisss
Ja ich habe noch einigen Monate übrig von meinem ersten Kind
Mitglied inaktiv
Dann verlängere bis beginn Mutterschutz. Im September gibt es dann aber nur Teilzeit Gehalt
luvi
Hallo Ich denke sogar (wenn ich dich richtig verstanden habe), dass du gar nicht deine Elternzeit verlängern musst, aber trotzdem nicht mehr arbeiten musst. Habe ich dich richtig verstanden. Du machst gerade Teilzeit in Elternzeit und bist im Beschäftigungsverbot. Deine Elternzeit endet einem Monat bevor Dein neuer Mutterschutz beginnt. Dann würdest Du wieder Vollzeit arbeiten, und zwar die gleiche Tätigkeit, die Du jetzt in Teilzeit machst. Meiner Ansicht nach, endet Deine TZ Beschäftigung mit BV zum vereinbarten Termin. Dann lebt dein eigentlicher Vertrag wie vereinbart wieder auf. Für diesen erhältst Du wieder ein BV, da es ja die gleiche Tätigkeit ist. Dann bekommst Du für diese Zeit noch VollzeitGehalt. Natürlich kannst Du auch die Elternzeit verlängern, falls Du noch Zeit übrig hast. Dann bekommst Du aber kein Gehalt. Außer Du könntest den TZ Vertrag auch verlängern. Das befürchte ich aber dass das nicht geht, denn einen Vertrag abzuschließen, obwohl man weiß, dass ein BV kommt, geht ja eigentlich nicht. (außer der TZ Vertrag ist bis Ende der EZ geschlossen) LG luvi
mellomania
Man arbeitet aber in tz in ez nicht zwangsläufig so wie in vollzeit vom Berufsfeld her. Wenn das nicht völlig identisch ist, muss für nach der ez wieder eine gefährdungsbeurteilung gemacht werden. Wie gehabt
InaMeisss
Danke für eure Antworten! Genau ich habe ein BV bekommen und bin eigentlich noch Teilzeit in Elternzeit. Sowohl mein Teilzeitvertrag also auch die Elternzeit endet am 31.08.22 Ich weiß nicht was besser ist. 1. Vertrag auslaufen lassen. Im September einen Monat Vollzeitgehalt bekommen und danach in Mutterschutz gehen ? Wie wird dann das Mutterschutzgehalt berechnet ? Oder 2. EZ verlängern bis einen Tag vor dem Mutterschutz. Im September kein Geld bekommen, dafür dann aber die gleiche Höhe Mutterschutz wie beim ersten Kind ? Was ist besser ?
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