Mettbrötchen
Liebe Frau Bader, wie ist die rechtliche Lage, wenn ich die Elternzeit verlängern/verkürzen möchte? Wollte ursprünglich in den Job zurück, wenn meine Tochter 1,5 ist, möchte aber jetzt in Absprache mit meinem Chef auf 2 Jagre verlängern. Nun hat er allerdings gerade gekündigt, unterzeichnet mir aber vorher noch meinen Antrag. Er fragte nun, ob ich nicht vorsichtshalber 3 Jahre einreichen will, da man seines Wissens jederzeit verkürzen, nicht aber verlängern könne. Ganz sicher war er allerdings bei der rechtl. Lage auch nicht. Können Sie helfen? Vielen Dank!
Hallo, verkürzen nur in einer unvorhersehbaren wirtschaftlichen Not (zB Mann wurde arbeitslos), verlängern nur, wenn man mind. 2 Jahre genommen hatte- Oder jeweils wenn der Ag zustimmt Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Die EZ verkürzen kann man nur wenn man den Arbeitsplatz kündigt (damit endet die EZ automatisch) oder wenn der AG zustimmt. Verlängern kann man ohne Zustimmung des AG wenn man zu Beginn mindestens 2 Jahre genommen hat. Wie es aussieht wenn man erst 1,5 und dann noch mal mit Zustimmung 0,5 Jahre genommen hat weiß ich leider nicht. LG Sabine
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