Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader, ich habe im Februar 2007 meine Elternzeit für 3 Jahre und eine anschließende Beschäftigungverkürzung auf 20 Wochenstunden beantragt. Aus finanziellen Gründen möchte ich die Elterzeit auf 2 Jahre verkürzen und meine alte Stundenzahl von 30 Wochenstunden wieder aufnehmen. Meine Frage ist kann ich das und wann und wie muß ich den Antrag stellen? MFG Tillkes
Mitglied inaktiv
Hallöle... da muß der AG zustimmen, so einfach geht das nicht. Wenn der AG nein sagt, "Muß" man die beantragte Zeit nehmen, da der AG ja auch planen muß. Die einzigsten Gründe, das man das auch gerichtlich "einklagen" könnte, wären schwerwiegende finanzielle Probleme... z.b. Versorger "arbeitsunfähig oder verstorben"... So ähnlich hab ich das zumindest mal gelesen. Also am besten mal beim AG anfragen, ob sich da was machen läßt... aber müssen tut er gar nichts LG Peeka
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