Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

verkürzte Arbeitszeit nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: verkürzte Arbeitszeit nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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hallo, ich bin noch bis Okt. 2007 in Elternzeit. Habe vor meinem Kind voll (also 40 h) gearbeitet. Kann ich aber mit Kind nicht mehr. Weil viermal pro Woche bis 18.30 Uhr arbeiten geht mit Zweijährigem Kind nicht.. Wie muß ich und wann mit meinem AG verhandeln, zwecks Klärung??? Muß ich kündigen... u. wann... krieg ich ne Sperre vom AA wenn ich kündige oder wie läuft das...???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Solltest Du Deinen alten Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen können, dann mußt Du 3 Monate vor Ablauf der EZ kündigen. TZ geht nicht? Frag sdoch mal nach. Genrell würde ich immer versuchen, das Gespräch mit dem AG zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Viele Grüße Désirée


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