Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Mich würde interessieren,ob es rechtliche Grundlagen gibt, nach denen meine Arbeitszeiten der Betreuungszeiten meiner Tochter angepaßt werden müssen. D.h. muß mein Arbeitgeber sich bei der Erstellung des Dienstplanes an den Öffnungszeiten der Kita orientieren? Vielen Dank und liebe Grüße Sonja
Hallo, nein, muss er nicht.Sie haben evtl.einen Anspruch auf Teilzeit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
es kann auch passieren, dass das kind vormittags in den kiga geht und der chef einem eine arbeitszeit anbietet, die am nachmittag, abends oder nachts ist. lg two_kids
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