Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeit nach Elternzeit

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Hallo, ich arbeite im Einzelhandel und werde nun nach drei Jahren Elternzeit in den Beruf (TEilzeit) zuückkehren. Unsere Tochter kann bis 16.00 Uhr im Kindergarten betreut werden, ich soll aber bis 20.00 Uhr arbeiten. Mein Mann ist ebenfalls im Einzelhandel und hat die gleichen Arbeitszeiten. GIbt es eine Möglichkeit, dass wir nicht bis 20.00 Uhr arbeiten müssen? LG M. Pohl


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Anspruch gibt es nicht, falls der Ag nicht freiwiillig zustimmt. Liebe Grüsse, NB


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