Frage: Arbeitszeit nach Elternzeit

Hallo, ich arbeite im Einzelhandel und werde nun nach drei Jahren Elternzeit in den Beruf (TEilzeit) zuückkehren. Unsere Tochter kann bis 16.00 Uhr im Kindergarten betreut werden, ich soll aber bis 20.00 Uhr arbeiten. Mein Mann ist ebenfalls im Einzelhandel und hat die gleichen Arbeitszeiten. GIbt es eine Möglichkeit, dass wir nicht bis 20.00 Uhr arbeiten müssen? LG M. Pohl

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 09:27



Antwort auf: Arbeitszeit nach Elternzeit

Hallo, einen Anspruch gibt es nicht, falls der Ag nicht freiwiillig zustimmt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2008



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