Sus73
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor der Geburt meines 2. Sohnes Teilzeit (24 Std.) gearbeitet, 5 Tage Vormittags und an einem Tag zusätzlich nachmittags (Davor war ich Vollzeit beschäftigt) Direkt nach der Geburt zusammen mit dem Elternzeitantrag habe ich dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt, dass ich nach 1 Jahr und 8 Monaten wieder arbeiten möchte mit reduzierter Stundenzahl (20 Stunden) und zwar Vormittags, nach den 3 Jahren Elternzeit wieder 24 Stunden. Habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Damals hiess es dann nur, man habe meinen "Arbeitswunsch" zur Kenntnis genommen, könne aber noch nichts zur Lage der Arbeitszeit sagen. Nun habe ich nochmals wg. der Lage der Arbeitszeit nachgefragt (In knapp 10 Monaten wollte ich wieder mit den 20 std. einsteigen) und es hiess nun, man könne mir definitiv keinen Arbeitsplatz am Vormittag anbieten, auch nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit nicht. Hat man nicht wenigstens nach Ablauf der Elternzeit wieder Anspruch auf die gleichen Arbeitszeiten, wenn man sogar wieder die gleiche Stundenzahl arbeitet? Denn eine "Nachmittagsbeschäftigung" kann ich mit 2 Kindern nicht annehmen und müsste somit kündigen. Besten Dank!
Hallo, NACH der EZ steht Ihnen der alte Vertrag zu - Sie haben einen Anspruch auf TZ, wenn keine betriebli. Gründe entgegenstehen IN der EZ kann der AG ebenfalls aus betriebl. Gründen ablehnen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das kommt darauf an welche Arbeitszeiten in Deinem Vertrag stehen.
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