Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verfällt Anspruch auf Halbwaisenrente?

Frage: Verfällt Anspruch auf Halbwaisenrente?

Mitglied inaktiv

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Die Frau eines guten Freundes starb 2006. Er blieb mit zwei Kindern zurück, heute 10 und 12 Jahre alt. Er ist Engländer, fest angestellt in Deutschland, die Mutter war gebürtige Italienerin, hat aber mindestens 20 Jahre sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet. Niemand hat dem Mann gesagt, dass die Kinder einen Anspruch auf Halbwaisenrente haben. Bis ich vor ein paar Wochen das mal ein einem Nebensatz erwähnte. Er spricht nicht sehr gut deutsch. Frage: kann er diese heute noch beantragen? Ich konnte googlen, dass es nur ein Jahr rückwirkend geht, mehr habe ich nicht herausgefunden. Vielen Dank!


Sternenschnuppe

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War bei einer Bekannten auch so. Ein Jahr rückwirkend wurde es ausbezahlt , wenn man Anspruch hat kann man aber jederzeit beantragen. Das verfällt nicht. Der Elternteil ist ja nach wie vor tot :-( So meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis.


Gucci75

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Aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass die Waisenrente rückwirkend nicht mehr als 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt wird.


Mitglied inaktiv

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das habe ich ergoogelt und das ist nicht das problem. frage ist: die mutter ist schon 6 jahre tot, sagt die rentenversicherungsanstalt evtl, die frist zur beantragung ist überschritten???


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