Kati 783
Sehr geehrte Frau Bader. Meine Tochter wurde am 19.11.2013 geboren und ich befinde mich noch bis zum 31.12.2014 in Elternzeit.Danach möchte ich mit einer 80% Stelle zurückkehren , die hatte ich auch vorher schon, allerdings nur befristet bis zum 31.5.2014, danach hätte ich entweder eine Verlängerung auf 80% stellen müssen( wäre kein Problem gewesen) oder aber auf 100% zurück gemusst. Es geht jetzt aber darum, dass ich zur Bauförderung einer Immobilie einen Verdienstbescheid einreichen muss, in welchem mein Gehalt der letzten 12 Monate eingetragen werden soll. (Bescheinigung über Elterngeld reiche ich auch ein).In dem Formular ist auch vom AG einzutragen,ob der Verdienst in der nächsten Zeit so bleibt oder nicht. Mein AG kann die Verdienstbescheinigung aber jetzt nicht ausstellen, da ja noch gar nicht bewilligt ist, zu welcher Stundenzahl ich zurückkomme. Dies kann ich erst ab August beantragen und muss dann noch genehmigt werden usw, wird also dauern. Nur muss ich den Verdienstbescheid (mit allen anderen Unterlagen) bei der Bauförderungskasse vor der Kaufvertragsunterschrift( für das Haus) einreichen. Was mache ich denn jetzt, es kann doch nicht sein, dass alles scheitert, nur wegen einem Formular?? Ich habe einen unbefristeten Vertrag, arbeite seit 12 Jahren im Betrieb. Gibt es sowas wie einen vorläufigen Verdienstbescheid? Ich bin alleinerziehend, es kann also kein Verdienstbescheid des Partners eingereicht werden. Ich hoffe, meine Ausführungen waren verständlich formuliert, sonst fragen Sie einfach nach. Ich bedanke mich jetzt schon recht herzlich für Ihre ganze Mühe, die Sie sich machen. Sie leisten hier ALLE wirklich tolle Arbeit!!
Hallo, soll der Ag doch schreiben, was voraussichtlichs ein wird und dazu eben in Klammern, dass es noch nicht entgültig ist Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Habe ich es richtig verstanden, dass es sicher ist, dass Deine Arbeitszeit nach der Elternzeit entweder 80% oder 100% beträgt? Kann Dir das Dein Arbeitgeber nicht so bestätigen? Dass Du mindestens den Betrag X an Lohn haben wirst, evtl. sogar mehr. Luvi
Kati 783
Genau, entweder 100 oder 80 %. Da hab ich noch gar nicht dran gedacht, ich werde es gleich mal Montag abklären. Danke für den Tipp!!!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug