Hallo Frau Bader,
Ich habe im August ET. Jetzt bin ich gerade dabei mein Elterngeldantrag vorzubereiten.
Ich war im Nov/Dez für 4 Wochen mit meiner Tochter auf Kinder Reha als Begleitperson und habe in dieser Zeit eine Verdienstausfallentschädigung von der Rentenversicherung bezogen. Wie wird diese Zeit nun in der Elterngeldberechnung berücksichtigt? Kann ich die zwei Monate ausklammern lasse, falls sie mit Null in die Berechnung gehen?
Zudem habe ich die Steuerklasse im Jan gewechselt, bin aber am 29.06. in EZ gegangen, also leider 2 Tage zu früh, kann ich hier noch was machen (auf die Ausklammerung verzichten)?
Vielen Dank für ihre Mühe schon mal.
Gruß,
Sibylle
von
sibyllenau
am 12.07.2018, 10:12
Antwort auf:
Verdienstausfall wegen Kur der älteren Tochter ausklammern
Hallo,
leider kann man diese Monate nicht ausklammern.
Verzichten kann man auch nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2018
Antwort auf:
Verdienstausfall wegen Kur der älteren Tochter ausklammern
Ich fürchte in beiden Fällen heißt die Antwort nein.
Im Elterngeldgesetz sind die Gründe, wieso man Monate ausklammern kann, abschließend aufgezählt und eine Kur mit Kind ist keiner davon. Die Monate werden mit 0 Euro in die Berechnung eingehen.
Der Verzicht der Ausklammerung des Mutterschutzes ist auch nicht möglich. Es gelten zwanghaft die 12 Monate vor der Mutterschutzfrist.
von
Dojii
am 12.07.2018, 15:51
Antwort auf:
Verdienstausfall wegen Kur der älteren Tochter ausklammern
Kann ich bestätigen.
Mein Mann war in meiner letzten Schwangerschaft mit einem unserer älteren Kinder im Krankenhaus und musste Kind krank Tage nehmen, da es 10 Tage waren viel das doch schon finanziell auf und nein man konnte bei der Berechnung nix ausklammern
von
misses-cat
am 12.07.2018, 21:07