TB0308
Sehr geehrte Frau Bader, am 15.06. erhalte ich das letzte Mal Elterngeld, ich hatte Elterngeld Plus, auf zwei Jahre ausgezahlt. Ab wann „darf“ ich wieder etwas verdienen, ohne Elterngeld zurück zahlen zu müssen? Direkt ab 16.06. oder gilt der Bezugszeitraum noch bis 15.07. und ich darf erst danach wieder arbeiten? Vielen Dank!
Hallo, wann Sie wollen. Im Notfall lassen Sie sich vorher das komplette restliche EG auszahlen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ohne Anrechnung durftest Du ab dem ersten Geburtstag schon verdienen. Danach lief nur noch die Auszahlung der aufgesparten Hälfte.
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hallo, momentan bin ich bei einer personaldienstleistung angestellt. bekomme 1400 euro brutto + 200 euro verpflegung steuerfrei (damit es eben wie ein "normales" gehalt aussiet). nun bin ich krankgeschrieben. mir fehlen also ca. 200 euro im monat. dies wirkt sich dann ja sicher auch auf mein elterngeld aus, oder nicht?? da ich ja netto 200 eur ...
Hallo, ich habe während der Elternzeit 13 / Monat gearbeitet und dieses Geld wurde mir jetzt komplett vom Elterngeld abgezogen. Nicht nur angerechnet. Beim Elterngeldrechner kam auch nicht alles zum Abzug, aber der ist ja nicht rechtsverbindlich. Aber wenn es richtig ist, dass alles abgezogen wird, dann könnte man das ja gleich schreiben und kei ...
Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist am 27.3.2011 geboren. Seid 1.1.2012 arbeite ich 30 Stunden die Woche und bin bis 27.3.2014 in Elternzeit. Jetzt überlege ich nach der Elternzeit weiter Teilzeit für 30 Stunden zu beantragen. Mein bedenken ist nur dass wir ein zweites Kind wollen und ich dann wieder gerne 1800 als Eltergeld hätte. Ich habe ein Elte ...
Guten Tag Frau Bader folgende Situation: Ich lebe und arbeite seit 3 Jahren in der Schweiz. Mein Entbindungstermin ist im Januar 2015, die Geburt wird in CH sein. Danach habe ich Anspruch auf einige Wochen Lohnfortzahlung und möchte im Anschluss an dieser Zeit nach Deutschland zurück kehren, um mein Kind im Kreise der Familie aufwachsen zu la ...
Guten Tag! Ich beziehe aktuell den Mindestsatz an Elterngeld plus Geschwisterbonus. Nun hat mich mein AG gefragt, ob ich bereits in dieser Zeit wieder einen Nachmittag in der Woche dort arbeiten möchte. Ich würde maximal 260 Euro monatlich brutto verdienen tendenziell eher maximal 240 Euro, wobei es teils auch noch weniger sein kann je nach Arbe ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich übe 2 Tätigkeiten aus, davon eine mit sehr geringer Stundenzahl. Elternzeit möchte ich nur in dem umfangreicheren Job nehmen, die geringfügige Beschäftigung möchte ich weiterhin ausüben. Wie verhält es sich mit dem Elterngeld? Das EG wird ja anhand des Verdienstes des einen Jobs berechnet. Darf ich den zweiten Job ...
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Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
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