Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verantaltungen während Vaterumgangszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verantaltungen während Vaterumgangszeit

Alexis86

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Guten Tag Frau Bader, meine beiden Kinder (7+9) sind jedes zweite Wochenende von Freitag bis Dienstagmorgen bei ihrem Vater. An diese Tagen dürfen sie weder zu schulischen Veranstaltungen noch zu ihren Fußballturnieren. Die Kinder weigern sich mit dem Vater zu diesen Veranstaltungen zu gehen und der Vater möchte mit ihnen auch nicht hin gehen. Das erste Mal haben die Kinder gefragt ob sie mit ihm hin gehen dürfen, als dies abgelehnt wurde, sagten die Kinder, dass sie dann mit mir hin möchten. Wird auch abgelehnt. Nun habe ich gestern die Nachricht vom Vater erhalten, dass er Nachfragen der Kinder ab sofort ignorieren wird. Mein Großer fragt nun schon immer wieder, da er heute auch nicht auf sein Schulfest darf, ab wann er selber entscheiden darf, wann er zum Vater geht. Die Dame beim Jugendamt hat uns bei der Beratung mitgeteilt, dass der Vater während seinem Umgang bestimmt, wo die Kinder hingehen und mit wem. Das kann doch aber nicht im Interesse der Kinder sein!? Ab wann dürfen die Kinder wirklich entscheiden, ob sie mal ein Wochenende ausfallen lassen oder einzelne Tage? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich müssen die Kinder auch bei seinem Umgang an ihrem normalen Leben teilhaben können. Klären Sie das über das JA. liebe Grüße NB


Pamo

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Erst wenn sie Teenager sind, haben sie in der Regel ein Mitspracherecht. War er immer so ein fieser Kerl, dem die Wünsche der Kinder egal sind? Möchte er selber den Umgang mit den Kindern oder geht das eher von seiner Neuen aus? Falls keine Hoffnung darauf besteht, dass er den Umgang bald einschlafen lässt, würde ich all diese Vorkommnisse protokollieren und dann mit einem Anwalt besprechen, wie man den Umgang im Sinne des Kindeswohls besser organisieren kann. Denn der Umgangsberechtigte bestimmt zwar, aber immer im Sinne des Kindeswohls.


Lena_1922

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Fraglich - ist das Schulfest eine verpflichtende Schulveranstaltung - dann muss er gehen. Alles andere muss er nicht - du kannst nicht über seine Zeit mit den Kindern bestimmen. Moralisch sollte er natürlich schon...


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