Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsurlaub in den Sommerferien

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftsurlaub in den Sommerferien

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Hallo mein arbeitskollege ist im letzten jahr vater geworden und beabsichtigt genau in den nrw-sommerferien seinen vaterschafturlaub zu nehmen. wir sind ein kleiner betrieb mit zwei angestellten (mich eingeschlossen). ich habe 3 kinder, 2 davon sind schulpflichtig. die einzige zeit um in den urlaub zu fahren sind somit die schulferien. mein kollege meint, er könne diesen vaterschaftsurlaub nicht mehr verschieben (stimmt das?). unser arbeitgeber hatte im letzten jahr zugesagt, für diese zeit jemanden einzustellen, das hat sich aber mittlerweile erledigt. will heissen, ich muß 8 wochen alleine in dem betrieb arbeiten. was ist, wenn ich mal krank werde oder anderweitig ausfalle? gibt es da irgendwelche regelungen, dass der arbeitgeber dazu verpflichtet ist, jemanden einzustellen? btw.: nichts gegen die elternzeit, aber genau soche situationen, wie diese zum beispiel, haben nichts mit familienzusammenführung oder familienzusammenleben zu tun. ich habe wie schon gesagt 3 kinder und muß auf den urlaub mit meiner familie verzichten, damit ein "neuer" vater sein kind bei der oma abgibt und er sein neu erworbenes eigenheim während seiner elternzeit renovieren kann. gruß jens


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der andere AN so die EZ beantragt hat, kann der Ag gar nichts tun. Er hat aber auch keine Verpflichtung, für Abhilfe zu sorgen. Einzige Möglichkeit ist ein einvernehmliches Verschieben der EZ von dem anderen AN u dem AG.Aber darauf gibt es keinen Anspruch. Liebe Grüsse, NB


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