Guten Tag
Mein Mann möchte ab dem Tag der Geburt 1 Jahr in den Vaterschaftsurlaub gehen.
Ist beantragt und genehmigt. Der errechnete Geburtstermin ist Anfang Mai.
Jetzt ist er aktuell sehr krank geworden.
1.
Was passiert, wenn der Krankenschein den tatsächlichen Geburtstermin überschreitet?
2.
Ein so langer Krankenschein bedeutet, dass er zum Vaterschaftsbeginn Krankengeld beziehen wird. Hat das Auswirkungen?
3.
Es gibt in dem Betrieb eine "Regel", die ich aus keinem anderen Betrieb kenne. Sie besagt, dass die Arbeitnehmer nicht direkt aus dem Krankenschein in den normalen Urlaub gehen dürfen. Es muss mind. 1 Tag gearbeitet werden, sonst darf der Urlaub nicht angetreten werden. Das betrifft normale Urlaube und diese Regel wird knallhart durchgezogen.
Kann der Betrieb auch den Vaterschaftsurlaub verweigern?
Oder verschieben bis mein Mann einen Tag gearbeitet hat?
Vielen herzlichen Dank
Mit freundlichem Gruß
Diane Jager
von
Diane J.
am 24.02.2014, 18:35
Antwort auf:
Vom Krankenschein in den Vaterschaftsurlaub?
Hallo,
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Elternzeit führt nicht zur Entgeltfortzahlungspflicht, da nicht die Krankheit ursächlich für den Ausfall im Sinne des § 3 Absatz 1 EntgeltFG ist43. Sie verlängert die elternzeitbedingte Freistellung auch nicht; da eine dem § 9 BUrlG vergleichbare Vorschrift fehlt. Erkrankung vor Beginn der beabsichtigten Elternzeit hat auf eine bereits laufende Frist keinen Einfluss, es sei denn, es wurde gleichzeitig erklärt, dass die Elternzeit erst nach der Genesung beginnen soll.
EZ ist kein Urlaub, diese Regel kann nicht gelten (die ist auch mehr als fragwürdig)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
Vom Krankenschein in den Vaterschaftsurlaub?
Hallo Fr. Bader
danke für Ihre Antwort.
Ich musste etwas lachen, denn die ganze Betriebführung ist "mehr als fragwürdig", nicht nur diese Krankenschein-/Urlaubs-regel :)
Ich wiederhole nochmal, ob ich das richtig verstanden habe, da waren doch ziemlich viele Paragraphen in Ihrer Antwort.
Also
Ab der Geburt wird das Vaterschaftsurlaubs-geld gezahlt, wie vereinbart.
Selbst wenn der Krankenschein noch ein paar Tage/Wochen laufen sollte.
Das Krankengeld wird eingestellt, weil mein Mann ab der Geburt garnicht mehr als Arbeitnehmer dieses Betriebes gilt, sondern quasi als "Arbeitnehmer der Elterngeldkasse".
Die Elterngeldkasse zahlt kein Krankengeld und verlängert auch nicht den Zeitraum - ein kranker Vater ist eben einfach trotzdem ein Vater.
Wie in der wirklichen Welt auch :)
Richtig?
Mit freundlichem Gruß
D.Jager
von
Diane J.
am 10.03.2014, 14:00