Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, welchen Unterschied macht es, ob eine Vaterschaftsanerkennung vor oder erst nach der Geburt stattfindet? Anders gefragt: Sollte die Vaterschaftsanerkennung zur Geburt noch nicht erfolgt sein, was passiert dann??? Ermitteln irgendwelche Ämter den Vater dann automatisch? Muss die Mutter dazu auffordern? Vielen Dank für Ihre Antwort! Schöne Grüße jetcat
Hallo, ..dem ist nichts hinzuzufügen. Meistens ist aber das Jugendamt zuständig. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich rate zur Anerkennung VOR der Geburt, denn: - dann kann es sich der werdenden Vater nicht nochmal anders überlegen und man vermeidet ein stressiges, langwieriges und evtl. kostspieliges gerichtsverfajren - eine frischgebackene Mutter hat nach der Geburt echt anderes zu tun als zum Jugendamt zu traben und der Anerkennung zuzustimmen! - lass mit der Mutter unter der Geburt was sein, dann hat das Kind "nicht mal" gleich einen Vater, sondern der muß dann mühsam seine Anerkennung per Gericht erreichen. Wenn man auch noch das gemeinsame Sorgerecht erklären möchte so gilt speziell der latzangeführte Punkt mit der Ergänzung, daß dann der Vater in einer Sondersiuation während / nach der Geburt wenigstens über sein neugeborenes Kind entscheiden kann, wenn die Mutter (gerade) nicht in der Lage dazu ist. Ich habs einmal vor- und einmal hinterher gemacht. Ich kenn das also :-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, ist natürlich nicht schlecht, das VOR der Geburt zu machen, es spricht aber auch nichts dagegen, das später noch zu tun. Falls es sich der unterschreibende Vater anders überlegen sollte: das kann er auch NACH einer Vaterschaftsanerkennung - er kann sie anfechten, z.B. weil ihm entsprechende Gründe (die Mutter ist fremdgegangen bzw. hat selbst gesagt, daß er nicht der Vater ist) bekannt wurden. DAS ist also nicht unbedingt der Vorteil. Die Vaterschaftsanerkennung wurde bei uns beim Standesamt (nicht beim Jugendamt) gemacht - gleich in einem Abwasch mit der Ausstellung der Geburtsurkunden. Also auch kein Mehraufwand. Das gemeinsame Sorgerecht hätten wir auch vereinbaren können (DAS jedoch nur auf dem Jugendamt), aber es hat sich anders ergeben, worüber ich heute noch sehr froh bin - aber das muß jeder selber wissen, es gibt ja (im Gegensatz zu meinem Ex) auch wirklich liebevolle Väter. Liebe Grüße, Petra
Mitglied inaktiv
...nämlich Antworten auf diese beiden Fragen: Sollte die Vaterschaftsanerkennung zur Geburt noch nicht erfolgt sein, was passiert dann??? Passiert irgendetwas automatisch? Ermitteln irgendwelche Ämter den Vater dann automatisch? Muss die Mutter dazu auffordern? Danke für Ihre 2. Antwort! ;) Grüße jetcat
Mitglied inaktiv
... aber ich versuchs mal: Wenn die Vaterschaftsanerkennung bis zur Geburt nicht gemacht wurde, kannst Du z.B. die Geburtsurkunden auch nur auf den Namen der Mutter ausstellen lassen (wenn der Vater das nicht gleich nach der Geburt tun will). Automatisch? Hmmm, ich glaube, daß kaum etwas automatisch geht - aber dazu kann vielleicht noch jemand anderes etwas sagen (hab ich keine Erfahrung). Auf jeden Fall bekommst Du automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Sobald Du aber irgendwas beantragen willst (Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuß bzw. den Vater zur Unterhaltszahlung auffordern möchtest), brauchst Du eine Vaterschaftsanerkennung. Die Ämter wie Sozial- u. Jugendamt möchten ja gern wissen, von wem sie sich das Geld evtl. zurückholen können. Von daher haben sie natürlich Interesse an der Vaterschaftsfeststellung. Stellt sich der "Erzeuger" quer, kann das auch gerichtlich angeordnet werden. Ich weiß nicht, ob ich Deine Fragen bzw. Dein Anliegen richtig verstanden habe, aber ich würde sagen, sobald Du Geld haben möchtest, werden die Ämter aktiv (auch wenn Du nicht willst). Außerdem hat z.B. Dein Kind ein Recht auf Unterhalt vom Vater. Das Jugendamt ist auf jeden Fall ein guter Ansprechpartner. Liebe Grüße, Petra
Mitglied inaktiv
oT
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