Frage: Vaterschaft

Hallo Frau Bader, mich würde eine rechtliche Seite interessieren, meine Schwägerin hat 2 Kinder durch eine künstliche Befruchtung bekommen und zwar durch eine Samenspende. Ihr Mann hatte als Kind Leukämie und ist daher Zeugunsunfähig. Nun lassen sie sich leider Scheiden. Er äußert nun hin und wieder dass er das er gerne die Vaterschaft aberkennen möchte. Damals wurde alles Notarlich geregelt. Kann er das überhaupt bzw. ist das möglich selbst wenn es Beide wollen würden.? P s an alle anderen, sie will nicht, mich interessiert es nur ob es möglich ist, weil ich die ganze Nacht darüber nachgedacht habe. Liebe Grüße Mareike

Mitglied inaktiv - 29.06.2020, 17:56



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, Kinder die während der Ehe geboren werden, sind ehelich. Die Anfechtungsfrist beträgt zwei Jahre. Ohne den Inhalt des notariellen Vertrages zu kennen, könnte es also vom Alter der Kinder abhängen.Tut es aber nicht.Es gibt ein BGH Urteil, danach kommt der Kindsvater aus der Nummer nicht mehr raus, wenn er vorher der Samengeschichte zugestimmt hat (BGH, 23.09.2015 - XII ZR 99/14). Das ist ja auch richtig so. Erst haben beide die gemeinsame Entscheidung getroffen und dann will nicht mehr, das geht nicht. Hier gilt der Spruch „mitgefangenen mit gehangen“.Finde ich jetzt auch nicht wirklich charakterstark. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2020



Antwort auf: Vaterschaft

kennst du die gründe WARUM er die vaterscahft aberkennen lassen möchte? man ist doch nicht nur auf dem papier der vater, die kinder haben ja auch einen bezug zu ihm...

von mellomania am 29.06.2020, 18:00



Antwort auf: Vaterschaft

"Grundsätzlich ist § 1592 BGB für die juristische Betrachtung der Vaterschaft ausschlaggebend. Demzufolge gilt der Mann, der die Vaterschaftsanerkennung durchgeführt hat oder mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, als rechtlicher Vater. Ob das Kind biologisch von einem Samenspender abstammt, bleibt somit irrelevant, schließlich ist die juristische Vaterschaft anderweitig geklärt. Dem Kind steht es später aber frei, die Vaterschaft anzufechten. Dies ist innerhalb einer Frist ab Kenntnis der Zeugung durch eine Samenspende oder ab dem 18. Geburtstag möglich." Juristisch ist er der Vater - das kann er nicht hinterher einfach wieder ablegen. Zumal er ja wusste, dass er nicht der Vater ist und diese juristisch anerkannt hat.

von cube am 29.06.2020, 18:27



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