Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vaterschaft

Frage: vaterschaft

ancibanci

Beitrag melden

ich bin in 7 monat schwanger nicht verheiratet. nie zusammen gewohnt. noch keine vaterschaftanerkennung da ich nicht möchte das er irgendwelche rechte hat. wen es zum beispiel um die taufe geht oder ähnlichen. zur zweiten frage es ist mein dtittes kimd was kommt in dez aber letztes ist ein andere vater. der vater von den anderen 2 kindern hat geteiltes Sorgerecht (wegen Aufenthalt in Deutschland ) ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht der war aber seit feb2017 nicht mehr da auch keine anrufe oder sms. davor kamm er auch nur alle 6 monate oder anruf jetzt aber garnix mehr. kann ich das alleinige Sorgerecht wieder kriegen? und meine tochter wird jetzt zu Kommunion gehen muss er dabei sein?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, was genau ist denn die erste Frage? Ob Sie ihn dauerhaft als Vater unterschlagen können? nicht, wenn sie soziale Leistungen beziehen. Und nicht, wenn Sie Ihrem Kind gegenüber die Möglichkeit erhalten wollen, dass diese erbt oder eine Rente bekommt. Bezüglich der Kommunion muss er mit entscheiden, da Sie die gemeinsame Sorge ausüben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ahmm, eigentlich solltest du es eigentlich wissen. oder wie war es bei den anderen Kindern? Du schmeißt ganz schön viel durcheinander. Ohne Vaterschaftsanerkennung gibt es keinen "Vater". Er muss dann keinen Unterhalt zahlen, hat aber auch keine Ansprüche bezüglich Umgang. Dafür kann das Kind nichts erben, bekommt im Falle des Todes des Vaters auch keine Halbwaisenrente. Es gibt schlicht und einfach keinen Vater... Dafür kannst Du aber auch nicht so einfach Unterhaltsvorschuss beantragen, der dir zudem beim Hartz4 aber angerechnet werden würde genau wie bei anderen Sozialgeldern. Sollte der Vater mehrere Kinder haben würde auch das Kindergeld nicht danach gerechnet werden. Fakt ist, für den Gesetzgeber hast du dich selbst verschuldend schwängern lassen und dafür zahlt die Gemeinschaft nicht - mal sehr überspitzt formuliert. Steht dagegen die Vaterschaft fest, sprich der Vater stimmt entweder freiwillig der Vaterschaft zu oder ein Gericht stellt diese fest nach Vaterschaftstest usw.. dann muss der Vater Unterhalt zahlen. Mindestens für das Kind, wenn er kann auch für dich (mindestens die ersten 3 Jahre). Kann er keinen Kinderunterhalt zahlen, dann springt der Staat ein und holt sich das Geld irgendwann eben wieder sollte der Vater zahlungsfähiger werden. Auch Erbschaft usw wäre dann möglich - selbst dann wenn Kind und Vater nie was miteinander zu tun haben. Mit Vaterschaftsfeststellung hat der Vater dann auch ein recht auf Umgang - mehr damit aber erst einmal nicht. Das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast dann immer noch du. Er kann aber das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dafür muss er aber selbst tätig werden. Dann könnte er bestimmte Dinge mitbestimmen, aber auch nicht alles. Werdet ihr euch in einigen Dingen nicht einig, dann kann auch ein Gericht das klären. Ebenso wenn der Vater nicht "auffindbar" ist du aber dringend eine bestimmte Entscheidung benötigt. Umgang muss er aber keinen wahrnehmen wenn er nicht will. Wenn er mehrere Jahre so gar nichts mit dem Kind zu tun haben will, dann kannst du versuchen das alleinige Sorgerecht wieder zu bekommen. Geht dann über das Gericht. Nur wegen einem halben Jahr machen die aber sicherlich nichts. Ob der Vater sich in Deutschland aufhält oder wo der Pfeffer wächst ist völlig egal für das Sorgerecht. Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann man loslösen vom Sorgerecht. Meistens ist es eh so das einer stillschweigend das eben freiwillige dem anderen über lässt - in eurem Fall eben der Vater der älteren Kindern dir. Wenn ihm dann nach ein paar Jahren einfällt, och er will es jetzt doch plötzlich, dann muss er das schon recht genau begründen. In den meisten Fällen ist das dann ein hoffnungsloser Fall für die Väter. Außer die Mutter zeigt sich mehr wie unfähig oder meint einen "Dauer-Kleinkrieg" führen zu müssen der auf Kosten der Kinder geht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, vor einigen Tagen ist der Vater meiner Kinder und mein Lebensgefährte verstorben. Wir haben es durch seinen Beruf und durch den Stress als frisch gebackene Zwillingseltern nicht mehr vor seinen Tod geschafft die Vaterschaft beim Jugendamt anzuerkennen. Gibt es da noch irgendwelche Möglichkeiten, diese im Nachhinein anerkennen zu lassen ? In ...

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit Schwanger, vom Kindsvater meines ungeborenen Kindes bin ich getrennt - er hat den Kontakt verweigert und abgebrochen. Nun habe ich mich jetzt mal beim Jugendamt erkundigt, zwecks Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt. - Der Mitarbeiter sagte zu mir, sie könnten den Vater vor Geburt nicht einfach anschreiben u ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist neun Monate alt und ihr Vater (mittlerweile mein ex Freund..) hat mich seit einem halben Jahr überall blockiert, lässt alles über seine Mutter klären und reagiert sonst auch nicht auf meine versuche ihn irgendwie zu erreichen. Jetzt hat mir Seine Mutter erzählt das er seit knapp 3 Wochen in Haft wegen Drogen Kons ...

Hallo meine Frage wäre . Der Vater wohnt in köln und ich in Nürnberg mit unserem Sohn wir haben uns vor der Geburt schon getrennt . Er schiebt ständig die Termine hin und her seinen Sohn kennenzulernen und die Vaterschaft anzuerkennen. Er Möchte jetzt die Vaterschaft in köln anerkennen lassen . Er will die Geburtsurkunde dafür aber ich habe drei ...

Hallo. Eine Freundin von mir ist derzeit schwanger und verheiratet. Der biologische Vater ist leider nicht der Ehemann, aber der Ehemann nimmt dieses Kind als sein eigenes an. Die beiden sind wieder glücklich und haben schon 2 gemeinsame Kinder. Der biologische Vater droht nun das familienglück zu zerstören. Er kam damit nicht klar dass mein ...

Hallo und guten Abend, also ich habe nur eine hypothetische Frage Mal angenommen mein Ex wäre nicht der Vater will aber die Vaterschaft Anerkennung, ich bin offiziell alleinerziehende Mutter und hochschwanger,es geht mir nur darum später dann keinen Stress mit ihm zu haben oder mit Behörden Papier/Emailkrieg PS ich weiß dass er der Vater ist we ...

Hallo, Ich weis momentan nicht weiter Der kindsvater meldet sich einfach nicht da wir einen offenen vaterschafsanerkennung haben und die Behörden warten auf seine Dokumente. Was kann ich tun

Guten Tag Frau Bader, Mein jetzt Ex-Freund hat sich aus unerklärlichen Gründen von mir getrennt und zweifelt nun schon die Vaterschaft an,obwohl zeugungszeitpunkt bekannt. Was kann oder sollte ich schon tun um oder vllt noch unnötigen Kosten und Stress zu vermeiden?   LG   

Liebes Forum, mein Partner und ich überschreiten die maximale Einkommensgrenze für das Elterngeld. Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich bin in  Überlegungen ob er die Vaterschaft nach einem oder zwei Jahren anerkennen soll. Wir sind nicht verheiratet oder leben nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.    Im Antrag des Elt ...

Sehr geehrte Rechtsanwältin, mein Kind kommt voraussichtlich Anfang November zur Welt.  Der biologische Kindesvater ist mein aktueller Partner.  Aktuell befinde ich mich in Scheidung und diese ist im Juni, dann bin ich rechtskräftig im Juli geschieden.  Brauche ich trotzdem wenn das Kind im November zur Welt kommt zur Vaterschaftsanerkennung ...