Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaft

Frage: Vaterschaft

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Hallo Frau Bader!! ICH bin Verheiratet.Hatte eine auserehliche Beziehung zu einem 9Jahren jüngeren Mann.Wollte mich scheiden lassen.Mein Mann wußte von dieser Beziehung.Mein Freund hat sich dann nach eineinhalb Jahren von mir getrennt.Habe dann erfahren das ich von ihm ein Kind erwarte,Mitlerweile ist unser Sohn 1 Monat alt.Bin jetzt aber immer noch verheiratet und mit meinem Mann zusammen.In der Geburtsurkunde steht jetzt mein Mann als Vater des Kindes obwohl er es nicht ist.Kann ich drotzdem Unterhalt vom Kindsvater verlangen.Der Kindsvater kann ruhig einen Vaterschaftstest machen.Möchte aber das mein Mann in der Geburtsurkunde weiter er als Vater aufscheint.Was (und wie) kann ich tun.Danke im voraus. m.f.g Sabina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sabina, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Der "falsche Vater" kann also nicht in den Urkunden als Vater stehen bleiben, dann hätte das Kind ja 2 Väter. Gruß, NB


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