Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaft und Namenswahl

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaft und Namenswahl

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Hallo, muß mal fragen. Bin im November 2009 sofort rechtskräftig geschieden worden. Noch während der Ehe bin ich von meinem neuen Partner schwanger geworden. Mit diesem lebe ich auch zusammen. Jetzt steht die Geburt meines 3ten Kindes bevor. Was müssen wir machen, damit der leibliche Kindsvater die Vaterschaft nach der Geburt anerkennen kann? Muß irgendwie mein Ex mit unterschreiben, weil das Baby ja noch in der Ehe gezeugt aber nach Scheidung geboren wurde? Mit dem Nachnamen wissen wir auch nicht so recht Bescheid. Ich heiße wie meine beiden Kinder aus erster Ehe noch wie mein Ex. Mein 3tes Baby soll jedoch nicht so heißen. Eine Heirat ist demnächst nicht geplant. Welchen Namen bekommt nun das Baby? Den meines neuen Lebenspartners oder sogar meinen Geburtsnamen, wenn ich diesen noch ändern lasse? Ist doch kostenpflichtig die Änderung, mit welcher Höhe muß ich da ca. rechnen? Vielen Dank, für die Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Am besten gehen Sie zu dritt zum JA (zum An- und Aberkennen) 2. Sie können nach der Scheidung den Mädchennamen annehmen, dann kann das Kind wie Sie hei0en - oder wie der leibliche Vater Liebe Grüsse, NB


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