Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaft - Nachtrag!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaft - Nachtrag!

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihren Rat, wir werden ihn beherzigen. Aber ich habe noch eine Frage: Wie die Frau sagt, weigert sich ihr Mann strikt, ihr Geld zu zahlen, so dass sie jetzt ganz aktuell für z. B. Kinderwagen, Erstausstattung etc. keine Mittel hat. Kann sie sich dann nicht zunächst an das Sozialamt bzw. Jugendamt wenden, das dann die Kosten (evtl. übergangsweise) übernimmt? Was wäre, wenn mein Freund diese Kosten zunächst, obwohl die Vaterschaft noch nicht geklärt ist, übernimmt? Würde er dieses Geld zurückbekommen, wenn sich herausstellt, dass er doch nicht der Vater ist? Gruß dolotina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, sehr problematisch. Im Zweifel wird er den U nachzahlen müssen (bzw an JA ), wenn er der Vater ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ja, aber muss denn das JA erstmal zahlen oder nicht?


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