Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vatermonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vatermonate

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Hallo Frau Bader! Das ganze Elterngeldrecht ist ja so kompliziert. Ich möchte fragen: wann kann denn der Papa seine 2 Monate nehmen? Ich als Beamtin erhalte trotz derzeitigem Erziehungsurlaub für das 1. Kind im neuen Mutterschutz für das 2. Kind sowas ähnliches wie Mutterschaaftsgeld (13 € pro Tag). Dann bekomme ich ja in den ersten 2 Lebensmonaten zusätzlich kein Elterngeld, also nur für die Monate 3 -12. Kann der Papa sagen, dass er diese ersten zwei Monate in Elternzeit geht und dann eben 67 % seines Gehaltes bekommt oder geht das nicht, weil ich ja dieses mutterschaftsgeldähnnliche Geld bekomme? Muss er zwingend Monat 13 und 14 nehmen? Mogg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zu Zeiten vom MG (und ich denke, das wird hier so behandelt wird das EG immer der Mutter zugerechnet. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Er kann jederzeit zu dir parallel elternzeit nehmen. Oder du setzt für die 2 Monate aus und arbeitst voll. Viele Grüße Désirée


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