Kleines-Mäusebaby
Hallo, ich bin schwanger. ET ist 28.02.2012. Ich bekomme dann ab Geburt 12 Monate Elterngeld gestreckt auf zwei Jahre. Elterngeldantrag kann ich/wir ja jetzt noch nicht stellen, oder? Oder sind das eh zwei Anträge? Mein Mann möchte zwei Monate zuhause bleiben. Den ersten nach der Geburt und irgendwann nochmal, wenn das Kleine älter ist (so ca. 6 Monate). Da ein Arbeitskollege auch ein Baby hat und auch Vatermonate in Anspruch nimmt, haben wir Sorgen, dass es mit dem ersten Monat nach der Geburt unseres Kindes nicht hinhaut, da er da auch nimmt. Also wollen wir natürlich eher beantragen. Können wir das jetzt schon? Aber man weiß ja noch nicht, wann das Baby tatsächlich geboren wird? Wann, wo und wie beantragt man die zwei Monate?
Hallo, um EG zu bekommen, muss er mind. 2 Mo. am Stück nehmen. Ansonsten ist zu berücksichtigen, dass die 14 MO. frei verteilt werden können - nur die Monate, in denen MG bezogen wird, werden automatisch der Mutter angerechnet. Frist zur Antragstellung EZ sind 7 Wo vor Beginn schriftlich. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ablehnen kann der AG die Elternzeit NICHT!!!! Egal ob da auch ein anderer Kollege in Elternzeit geht oder nicht. Sie muss mindestens 7 Wochen vor Antritt SCHRIFTLICH mitgeteilt werden, also wenn Dein Mann Elternzeit für den 1. Monat und den 7. Monat nehmen will, dann mindestens 7 Wochen vor der Entbindung. Es kann aber auch früher geschehen, was sicher besser ist, weil sich der Entbindungstermin sich ja nicht sooooo genau planen läßt. Dein Mann muss sich - genauso wie Du - beim ersten mitteilen für die ersten zwei Lebensjahre festlegen. Sollte er diese 2 Jahre nicht komplett nehmen, kann der AG das 3. Jahr ablehnen. Wenn es also wirklich der 1. und 7. Monat sein soll, dann würde ich in das Schreiben in etwas so formulieren: ... Hiermit nehme ich Elternzeit für den 1. und 7. Lebensmonat meines Kindes, welches voraussichtlich am xx.xx.xxxx geboren wird. .... Wie gesagt, das Schreiben kann auch jetzt schon dem AG zugestellt werden MUSS jedoch mindestens 7 Wochen vor der Geburt zugegangen sein!!!! Den Elterngeldantrag könnt ihr erst NACH der Geburt stellen, weil Ihr dafür die Geburtsurkunde benötigt. Dort könnt Ihr dann für Dich die Monate 1-12 und für ihn die Monate 1 & 7 eintragen. Das ist kein Problem, hauptsache die Monate liegen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. LG Sabine
Andrea6
Hier findest Du alles: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html
SumSum076
Aber bitte bei "schwierigen" Arbeitsverhältnissen nicht vergessen, dass es zwar durch die Anmeldung der Elternzeit einen Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit gilt. Der beginnt aber frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit!!! Meldet man also zu früh die Elternzeit an, dann kann einem noch gekündigt werden! Gruß Sabine
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