Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater will nach 12 jahren Kontak zu seinem Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vater will nach 12 jahren Kontak zu seinem Kind

Frechdachs2011

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Hallo Frau Bader, Mich beschäftigt da eine Sache und ich hoffe Sie können mir eunen Tip geben. Ich habe einen 13 jägrigen Sohn den ich seit seinem 1.Lebensjahr allein großzieh.Sein Vater war in der Ehe sehr gewaltätig,nicht nur mir gegenüber.Nach einer unschönen Scheidung hab ich nie wieder etwas von ihm gehört.Bis gestern.Da kam ein Brief von meinem Anwalt (wollte eine Vollmacht zur alleinigen Sorge) In dem Brief steht das der Vater nun Kontakt mut seinem Sohn aufnehmen möchte,ihn 1x/Monat sehen möchte.Ich weis nucht waa ich davin halten soll.Werde meinem Sohn den Kontakt nicht verbieten,aber er kennt ihn doch gar nicht.Ausserdem wohnen wir 120km entfernt.Wie wird das dann mit den Besuchen geregelt? Bei mir zuhaus möcht ich meinen ex auf keinen Fall haben.Das Jugendamt hat doch sicher ein Mitspracherecht,oder? Bin total durcheinander.Muss mein Sohn seinen Varer auch gegen seinen Willen sehen? Vieleb Dank im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Mach Dir nicht so viele Sorgen, mit 13 hat Dein Sohn ein großes Mitspracherecht und es wird eine ganz ganz langsame Anbahnung geben. Was weiß er denn von seinem Vater? Wie denkst Du wird er es finden? Gehe zum Jugendamt und lass Dich da beraten was sie Dir anbieten können. Begleitet durchs Jugendamt das erste Zusammentreffen zum Beispiel. Dann bist Du schlauer und zeigst schon Bereitschaft, das ist wichtig. Danach kann das Jugendamt dann einen Ternin machen wo Du und Dein Ex dort sprechen wie er sich das vorstellt und schaut ob man auf einen gemeinsamen Nenner kommt. 12 Jahre sind eine verdammt lange Zeit, Gewalt geht gar nicht, aber mach Dir erst einmal ein aktuelles Bild von ihm. Und wie gesagt, mit 13 wird er gehört und dem auch großes Gewicht gegeben. Wer weiß ob die dann per Whattsapp losen Kontakt haben, sich mal verabreden später fürs Kino oder oder oder. Das wird er weitestgehend dann aber alleine regeln können und Du wirst Deinen Ex nicht permanent auf der Matte stehen haben. Und ganz ganz vielleicht überrascht er Dich ja auch positiv, wer weißt. P.S. Meiner hat sich vor über 8 Jahren in Luft aufgelöst, dennoch trage ich einen Funken Hoffnung in mir dass er seinen Sohn irgendwann einmal kennenlernen möchte, und vor allem mein Sohn die Chance bekommt ihn zu sehen um sich selbst ein Bild zu machen.


Pamo

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Wenn er sich 12 Jahre nicht um sein Kind gekümmert hat, dann müssen du und der Junge erst mal gar nichts. Der Termin einmal monatlich ist lediglich als Vorschlag zu werten. Ich würde ihn an deiner Stelle schriftlich und höflich diesbezüglich an das zuständige Jugendamt verweisen, wo man gemeinsam über die Anbahnung des Umgangs spricht und das Kind dazu anhört. Der Weg von 120 km ist sein Problem, die Fahrt und die damit verbundenen Kosten sind von ihm zu organisieren und zu bezahlen. Selbstverständlich musst du ihn nicht zu dir in die Behausung lassen, er kann sich einen netten Ort für den Umgang suchen den er selber bezahlt. Also mach eine Kopie des erhaltenen Schreibens, schick das ans Jugendamt mit der Bitte um Mithilfe. Dem väterlichen Anwalt berichtest du von der Einschaltung des Jugendamtes. Und dann lehnst du dich zurück und harrst der Dinge die da kommen. Darf ich mal fragen, wie in 12 kommunikationslosen Jahren der Kindesunterhalt geregelt war?


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