Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater will Kind

Frage: Vater will Kind

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie alt muss ein Kind sein das ein Vater verlangen kann das Kind ohne meine Aufsicht für einige STD mitzunehmen? Er zahlt Unterhalt.Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich und mein Exfreund haben das gemeinsame sorgerecht unserer 2 Kinder (3,5 Jahre) Wir sind jetzt leider getrennt und ich würde gerne in die nähe von meinen Eltern ziehen ist ca. 150 km entfernt von dem jetzigen Wohnort. Mein Exfreund war einverstanden mit dem Umzug er hatte selber was schriftlich aufgesetzt und unterschrieben. Jetzt 3 Woch ...

Hallo Frau Bader, zählt eine selbst geschriebene Einwilligung das ich mit den Kindern weg ziehen darf? Mein Exfreund hätte sich erkundigt das würde ja gar nicht zählen, ist das richtig? Weil der Umzug ist jetzt schon in 2 Wochen. Liebe Grüße

Hallo Frau Bader, Es geht darum dass ich eine kleine Tochter habe 1,5 Jahre und momentan auch wieder schwanger bin. Aufgrund meiner Vorgeschichte mit psychischen Krankheiten sieht meine Betreuerin dass ich mehr Unterstützung mit der kleinen bzw bald mit 2 kleinen Kindern vom Jugendamt bekommen sollte. Also quasi beratungsgespräche in Sachen Erzi ...

Guten Abend, Es ist vielleicht eine etwas ungewöhnliche Frage aber vielleicht finde ich trotzdem Hilfe was ich tun könnte. Wir haben einen Krippenplatz ab Herbst, nur leider gibt es Entwicklungen in Kita die mich dazu bewegen dass ich gern von dem Vertrag zurücktreten möchte, was möglich wäre, nur leider verweigert der Kindsvater die Unterschri ...

Hallo Frau Bader, Der KV wollte nichts von der Schwangerschaft wissen, mich wie Abschaum behandelt und sich dann niewieder gemeldet. Dem Kind zu Liebe, haben wir Vaterschaftsanerkennung vollzogen. Mein Kleiner ist jetzt 7 Monate alt. Ich liebe es Alleinerziehende Mutter zu sein. Ich stehe Mitten im Leben, alles ist wunderbar. Ich hasse den Vater ...

Liebe Frau Bader, der Vater meines Kindes will das geteilte Sorgerecht. Ich bin jedoch dagegen da er meiner Meinung nach nicht in der Lage ist das Kind (4 Jahre ) alleine zu betreuen. Er war bis jetzt nur paar Stunden mit ihm alleine, sonst immer bei seinen Verwandten, zahlt kein Unterhalt obwohl er einen sehr guten Job hat, besitzt keine Kleidung ...

Hallo Frau Bader, Der Vater meines Sohnes (5jahre), möchte das geteilte Sorgerecht, von heut auf morgen. Ich möchte es nicht teilen, weil ich weiss er möchte das nur das er "mitreden" möchte, nicht weil er sich um dem Sohn kümmert, sondern macht mit zuhaben. Dazu kommt, er sitzt im rollstuhl (Querschnitt), ist auf Bewährung, nimmt THC zwar vers ...

Guten Tag Frau Bader,   mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen.  Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe gestern die Nachricht von der Rechtsanwältin des Kinsdvater meiner Tochter Luna (fast 14 Monate alt) erhalten, dass dieser schnellstmöglich das Wechselmodell durchsetzen möchte und nun ein Antrag bei Gericht dafür eingereicht wird.  Ich hatte eine schlaflose Nacht und bin in heller Aufruhr.  Unsere Tochter ...

Hallo Frau Bader ,  der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...