Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater und Mutter parallel Elternzeit im 7. und 8. Lebensmonat: Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vater und Mutter parallel Elternzeit im 7. und 8. Lebensmonat: Elterngeld?

Lillip.

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich werde nach der Geburt unseres Kindes 12 Monate in Elternzeit gehen. Im 7. und 8. Monat möchten mein Mann und ich gern parallel zwei Monate die Elternzeit genießen. Erhalten wir dann beide Elterngeld oder nur einer von uns beiden? Sollte er kein Geld erhalten, haben wir überlegt, ob er zusätzlich den 13. und 14. Monat noch einmal allein Elterzeit nimmt (also insgesamt 4 Monate auf zweimal zwei Monate aufgeteilt). Würde er dann für Monat 13 und 14 zumindest Elterngeld erhalten? Ich freue mich auf Ihre Antwort! Liebe Grüße, Lillip.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können zusammen 14 Mo. nehmen und diese frei aufteilen, auch parallel. Nur die Monate mit MG-Bezug werden immer der Mutter angerechnet Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Er bekommt Elterngeld, gleichzeitig mit Dir dann. Alles gut :-)


SumSum076

Beitrag melden

Ja, es klappt, dass du für die 12 Monate dein Eltergeld bekommst und er zusätzlich für die Monate 7 und 8 sein Elterngeld. Es ginge aber auch, dass er den 7. Monat nimmt und auf den 8. splittet (also 7. und 8. Monat halbes Elterngeld) und dann den 13. nimmt und auf den 14. splittet (wieder 2 Monate halbes Elterngeld. Mit dieser Variante hat er 4 Monate Elternzeit verbraucht, aber nur 2 Elterngeldmonate. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Kleiner Rat, willst Du wirklich nach den 12 Monaten Voll arbeiten? Oder hast Du eh schon bis zu 30 Std die Woche nur? Und zweite Frage, wie sieht es mit der Kinderbetreuung aus, berücksichtigt auch, betreuungsgeld gibt es erst ab dem 15ten Monat, auch wenn ihr vorher mit dem Elterngeld durch seit. Ausserdem nehmen viele Kindergärten die Kinder frühstens mit dem Beginn des Augustes, auch dei Eingewöhnung muß da berücksichtigt werden. Falls Du nicht vor hast wirklich 100000% sicher nach 12 Monaten wieder Vollzeit zu arbeiten, dann nehm länger Elternzeit. Ebenso wenn du jetzt eh schon nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitest. Man darf innerhalb der Elternzeit durchaus arbeiten, aber eben nicht mehr als 30 Std. Wie viel man da verdient ist egal, solange man kein Elterngeld enthält bzw keines m ehr bekommt. Ansonsten wird es entsprechend "mitgerechnet". Ich zB bin das erste Jahr daheim geblieben, im absoluten Fall der Fälle hätte Göttergatte noch den 13ten/14ten Monat dahinter nehmen können (was er nicht gemacht hat). Bei uns paßte das aber auch, das Sohn Ende Juli geboren, und damit zum 1ten August entsprechenden Anspruch auf Betreuung. Allerdings durch Tagesmutter, da die Kita hier erst ab dem 2ten Geburtstag nimmt. Seitdem arbeite ich "nur" Teilzeit mit 25-30 Std die Woche, genieße den vollen Kündigungsschutz und kann mir überlegen ob ich jetzt das 3te Jahr direkt im Anschluß nehme oder erst später.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße