Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater stellt Umgang ein und will Sorgerecht abgeben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vater stellt Umgang ein und will Sorgerecht abgeben

brittachen

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Hallo Frau Bader, der Vater meiner Kinder,hatte ja in 4 ,5 Jahren 3x den Umgang abgebrochen. Zuletzt habe ich,nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den Umgang eingestellt, weil die Kinder unabhängig voneinander erzählten, wie der Papa extrem schlecht über mich redet.( u.A. schwere Verleumdungen) Nun wollte der Papa wieder Umgang. Dagegen habe ich grundsätzlich nichts. Ich wollte nun jedoch feste Regeln ,die für beide Eltern gelten sollten, durchs Jugendamt festlegen lassen. Dies habe ich zur Bedingung gemacht. Mein Ex und ich kommunizieren aktuell nur durch seine Anwältin. Jeder Versuch, mit ihm zu reden scheiterte. Er verweigert sich da total. Nun kam heute ein Mail seiner Anwältin in der er mir Mitteilen lässt : Zitat : Für unseren Mandanten ist die Angelegenheit erledigt. Er wünscht keinerlei Kontakt mehr zu seinen Kindern.Unser Mandant wird auch kein gerichtliches Verfahren mehr anstreben. Vielmehr ist es so, dass unser Mandant seine Zustimmung erteilt, wenn Sie das Sorgerecht für die Kinder allein beantragen möchten. Darauf weisen wir vorsorglich hin." Zitat ende. Ich habe derzeit keinen Rechtsbeistand. Deshalb meine Frage: Da ich , wegen der verweigerung von kommunikation nun in der Tat das alleinige Sorgerecht anstrebe, interessieren mich die nächsten Schritte,damit das alles so schnell wie möglich geregelt wird. Geht das auch übers Jugendamt, oder muss das Gerichtlich geregelt werden? Ich weiß noch nicht,wie ich das finden soll. Aber ich denke, lieber so, als das Umgangs Hin und Her der letzten Jahre... Lieben Dank für Ihr Info...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Beantragung der alleinigen elterlichen Sorge geht nur gerichtlich. Liebe Grüße NB


la-floe

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Moin, Das geht nur übers Gericht. Lg


desireekk

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Das muss über das Gericht erfolgen. Ich würde versuchen nicht nur ein Kopie des Anwaltsbriefs beizulegen sondern auch evtl. noch eine Stellungnahme des Jugendamtes. Vermutlich wird der Richter trotzdem nochmal den KV anhoeren, aber das ist ja dann nicht dein Problem. Alles Gute! D


brittachen

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Das Mail von seiner Anwältin gin in CC gleich mit ans Jugendamt. Das ist also informiert.


brittachen

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Das Mail von seiner Anwältin gin in CC gleich mit ans Jugendamt. Das ist also informiert.


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