mari282
Guten Tag Frau Bader, während der ersten beiden Monate erhalte ich ja mein Muttschutzgeld. Kann der Vater in den Monaten 1 und 2 Elternzeit beantragen und dann auch Elterngeld beziehen? Oder geht das nicht gleichzeitig? Vielen Dank, mari282
Hallo, sie haben zusammen 14 Monate, die sie sich frei aufteilen können. Zwei Monate, nämlich die, wo Sie Mutterschaftsgeld kriegen, wenn immer der Mutter zugerechnet. Somit hat man also praktisch zwölf Monate zum freien verteilen. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Doch, es geht, dass die Mutter MuSchu-Geld und der Vater in der gleichen Zeit "sein" Elterngeld bekommt. Gruß Sabine
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