3 Fragen: Honorarvertrag - Elterngeld -MuSchu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3 Fragen: Honorarvertrag - Elterngeld -MuSchu

Liebe Frau Bader, ich arbeite z.Zt. auf Honorarbasis (Deutsch-Dozentin, Integrationskurs) und erhalte pro Monat ca. 1400 € Honorar. Mein Entbindungstermin ist der 2.1.2007. 1. Mit wie viel Elterngeld kann ich rechnen, wenn das Baby wirklich erst im neuen Jahr kommt? 2. Gilt für mich auch die sechswöchige Schutzzeit vor der Entbindung oder steht das in meiner alleinigen Verantwortung? (Mein aktueller Kurs geht bis ca. Ende November) 3. Habe ich als Nicht-Angestellte auch Anspruch auf Muttergeld? Und wo könnte ich diesen Anspruch geltend machen? Für Ihre Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken! C. Schmuck

Mitglied inaktiv - 19.08.2006, 13:07



Antwort auf: 3 Fragen: Honorarvertrag - Elterngeld -MuSchu

Hallo, wenn Sie freier Mitarbeiter sind u keinen Arbeitsvertrag haben, haben Sie weder Anspruch auf Mutterschaftsgeld noch auf Mutterschutz. Beim EG stellt sich die wesentliche Frage, in welchem Jahr das Kind geboren wird. 2006: Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php 2007: Die Elterngeldleistung beträgt 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67 Prozent von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten 12 Lebensmonate des Kindes. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2006



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