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3 Fragen: Honorarvertrag - Elterngeld -MuSchu

Frage: 3 Fragen: Honorarvertrag - Elterngeld -MuSchu

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Liebe Frau Bader, ich arbeite z.Zt. auf Honorarbasis (Deutsch-Dozentin, Integrationskurs) und erhalte pro Monat ca. 1400 € Honorar. Mein Entbindungstermin ist der 2.1.2007. 1. Mit wie viel Elterngeld kann ich rechnen, wenn das Baby wirklich erst im neuen Jahr kommt? 2. Gilt für mich auch die sechswöchige Schutzzeit vor der Entbindung oder steht das in meiner alleinigen Verantwortung? (Mein aktueller Kurs geht bis ca. Ende November) 3. Habe ich als Nicht-Angestellte auch Anspruch auf Muttergeld? Und wo könnte ich diesen Anspruch geltend machen? Für Ihre Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken! C. Schmuck


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie freier Mitarbeiter sind u keinen Arbeitsvertrag haben, haben Sie weder Anspruch auf Mutterschaftsgeld noch auf Mutterschutz. Beim EG stellt sich die wesentliche Frage, in welchem Jahr das Kind geboren wird. 2006: Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php 2007: Die Elterngeldleistung beträgt 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67 Prozent von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten 12 Lebensmonate des Kindes. Gruß, NB


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Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

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