Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

UVG und Privatinsolvenz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: UVG und Privatinsolvenz

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hallo frau bader, mein freund also der Vater unseres gemeinsamen kindes kann den Unterhalt nicht zahlen er will aber. daraufhin habe ich unterhaltsvorschuss beantragt. da mein freund sehr viele schulden hat möchte er in privatinsolvenz gehen bzw. wurde ihm angeraten. nun schickt das Jugendamt ihm aber eine Zahlungsaufforderung obwohl uns gesagt wurde er müsse es nicht zurückzahlen wenn er es nicht kann. nun meine frage: muss er es denn zurückzahlen wenn er es wirklich nicht kann und wie sieht es aus wenn er in privatinsolvenz ist - fällt das mit in die insolvenz und ich bekomme praktisch nach den 6 jahren nur einen pflichtteil oder steht meinem kind der UVG mit den 127 Euro monatlich zu das vom staat getragen wird? muss er es nach der privatinsolvenz zurückzahlen? ich hoffe sie können mir ein wenig helfen. liebe grüße andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er nichts hat, muss er es auch nicht zurückzahlen, aber u.U. später. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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wenn sie mir das bitte noch verraten könnten und danke schon mal für die antwort :) lg


Mitglied inaktiv

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Das wäre z.B. wenn die Kinder aus dem Unterhalt raus sind, also selbst verdienen, und er dann genug verdient, dann wird er zurückzahlen müssen. LG Sandy


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